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Ist eine Gebäudeversicherung Pflicht für Hausbesitzer oder freiwillig?


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Bei Bränden oder Unwettern
Ist eine Wohngebäudeversicherung Pflicht oder freiwillig?


Aktualisiert am 10.06.2024Lesedauer: 3 Min.
Die Feuerwehr löscht ein Einfamilienhaus (Symbolbild): Eigentümer müssen keine Gebäudeversicherung abschließen, sollten es aber.Vergrößern des Bildes
Die Feuerwehr löscht ein Einfamilienhaus (Symbolbild): Eigentümer müssen bislang keine Gebäudeversicherung abschließen. (Quelle: Benjamin Nolte/dpa)

Mit einer Wohngebäudeversicherung schützen Sie sich vor der großen finanziellen Belastung, die auftritt, wenn ein Haus abbrennt oder durch ein Unwetter zerstört wird. t-online erklärt Ihnen, wann Sie sie abschließen sollten.

Die Hochwasserkatastrophe im Sommer 2021 hat bewiesen: Die Gefahr, sein Eigenheim durch ein Unwetter zu verlieren, ist real. Und auch ein Wohnungsbrand oder ein Rohrbruch können zur Folge haben, dass die eigenen vier Wände unbewohnbar werden oder teure Reparaturen benötigen.

Gegen diese finanzielle Belastung können Sie sich absichern – mit einer Wohngebäudeversicherung. Doch je nach Größe und Lage des Hauses können die Jahresbeiträge teuer werden. t-online erklärt Ihnen, ob Sie gesetzlich dazu verpflichtet sind, eine Wohngebäudeversicherung abzuschließen – und warum es sich lohnt.

Ist die Wohngebäudeversicherung Pflicht?

Grundsätzlich gibt es keine gesetzliche Pflicht, eine Wohngebäudeversicherung abzuschließen. Selbst die Feuerversicherung, die bis 1994 für Hausbesitzer vorgeschrieben war, ist nicht mehr obligatorisch.

Es gibt aber eine Art indirekte Pflicht zur Wohngebäudeversicherung. Wenn Sie ein Haus kaufen oder bauen und dabei eine Finanzierung benötigen, kann es nämlich sein, dass die Bank Sie vertraglich zum Abschluss einer Gebäudeversicherung verpflichtet.

Denn oft werden Finanzierungen durch eine Grundschuld an der Immobilie abgesichert. Das heißt, die Immobilie kann auf die Bank übertragen werden, sollten deren Eigentümer den Kredit nicht mehr bedienen können. Zudem steigt ohne Wohngebäudeversicherung das Risiko, dass der Kreditnehmer zahlungsunfähig wird – etwa weil am Haus Reparaturen mit Kosten in fünfstelliger Höhe anfallen.

Doch während viele Hauseigentümer zwar eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen haben, die Grundgefahren wie Feuer, Leitungswasserschäden und Sturm abdeckt, sind weniger als die Hälfte der Gebäude in Deutschland gegen Naturgefahren wie Hochwasser oder Überschwemmung versichert. Der Grund: Viele Menschen unterschätzen die Gefahr, dass auch ihr Haus von Überschwemmungen betroffen sein könnte. Mehr dazu lesen Sie in unserem separaten Ratgeber zur Gebäudeversicherung.

Außerdem bieten die Versicherer meist den Schutz gegen diese sogenannten Elementargefahren als Zusatzbaustein an. Dadurch werden die Verbraucher dazu verleitet, aus Sparsamkeit auf den Elementar-Baustein zu verzichten. Das könnte sich aber bald ändern.

In einem Positionspapier hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) festgelegt, dass Versicherer künftig privaten Hausbesitzern nur noch Policen anbieten wollen, in denen der Elementarschutz inklusive ist.

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Gibt es einen Unterschied zwischen Vermieter, Eigenheimbesitzer und Mieter?

Eine Wohngebäudeversicherung können nicht nur Eigentümer eines Hauses abschließen, sondern auch Besitzer einer Eigentumswohnung. Allerdings ist das ein wenig komplizierter.

Als Eigentümer einer Wohnung müssen Sie sich mit den Mitgliedern Ihrer Wohneigentümergemeinschaft (WEG) absprechen. Das ist der Verbund aller Wohnungsbesitzer in einem Objekt. Mit der WEG entscheiden Sie dann gemeinsam, ob eine Versicherung für das gesamte Gebäude abgeschlossen wird. Falls ja, werden die Kosten für die Versicherung über das Hausgeld auf alle WEG-Mitglieder verteilt.

Wer als Mieter denkt, die Wohngebäudeversicherung betreffe ihn nicht, liegt falsch. Denn Vermieter können die Kosten für die Gebäudeversicherung auf die Mieter umlegen. Allerdings muss der Vermieter im Mietvertrag auf die Versicherungskosten zumindest indirekt verweisen und sie in der jährlichen Betriebskostenabrechnung transparent machen. Was Sie als Vermieter noch beachten müssen, lesen Sie hier.

Ist die Gebäudeversicherung trotzdem sinnvoll?

Ja, denn wenn Sie keine Wohngebäudeversicherung mit Elementar-Baustein abschließen, haben Sie im schlimmsten Fall bei einem Hochwasser keinen Anspruch auf staatliche Hilfen. Denn 2017 wurde beschlossen: Flutopfer sollen nur dann staatliche Hilfen erhalten, wenn sie sich zuvor erfolglos um eine Versicherung bemüht haben oder wenn ihnen ein Versicherungsangebot unter wirtschaftlich unzumutbaren Bedingungen unterbreitet wurde.

Denn gerade Hauseigentümer, die in der ZÜRS-Zone 4 leben – also jener Zone, in der sich statistisch alle zehn Jahre ein Hochwasser ereignet –, erhalten nicht von jedem Versicherer ein Angebot. Und falls doch, so ist es oft nicht bezahlbar.

Auch Häuser mit Standort in der Starkregengefährdungsklasse 3, also mit Lage im Tal oder in der Nähe eines Bachs, können von Versicherern abgelehnt oder nur unter hohen Beiträgen versichert werden.

Wäre eine Versicherungspflicht also doch sinnvoll?

Vor diesem Hintergrund wird in regelmäßigen Zeitabständen immer wieder diskutiert, ob eine verpflichtende Elementarschutzversicherung für Wohneigentümer sinnvoll wäre. Doch der Blick in die Schweiz, in der es eine Pflichtversicherung gibt, zeigt: Dadurch würden die Beiträge in gefährdeten Gebieten sinken, in den anderen jedoch steigen.

Zur Einordnung: Mehr als 90 Prozent aller Hausbesitzer leben laut einer Auswertung des GDV in ZÜRS-Zone 1. Sie müssten dann künftig tiefer ins Portemonnaie greifen als Hauseigentümer, die sich aus freien Stücken dazu entschieden haben, im Hochwassergebiet zu leben.

Der Versichererverband GDV fordert stattdessen, das Baurecht an die Folgen des Klimawandels anzupassen, der Hochwasserereignisse wahrscheinlicher macht. In stark gefährdeten Gebieten solle es demnach verboten werden, zu bauen.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • GDV
  • Versicherungskammer Bayern
  • HDI
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