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Aldi-Balkonkraftwerk: Verbraucherzentrale verklagt Discounter


Balkonkraftwerke
Verbraucherzentrale verklagt Aldi

Von dpa, jb

Aktualisiert am 19.09.2023Lesedauer: 2 Min.
imago images 194749410Vergrößern des BildesAldi-Logo: Der Discounter hat eine irreführende Werbung geschaltet, so die Verbraucherschützer. (Quelle: IMAGO)

Viele Verbraucher sind von den Nonfood-Produkten des Discounters begeistert. Doch ein Gerät dürfte für Unmut sorgen.

Die Verbraucherzentrale Sachsen klagt gegen Aldi wegen einer aus ihrer Sicht irreführenden Werbung für Balkon-Solaranlagen. Nach Angaben der Verbraucherschützer vom Montag wird die erreichbare Leistung der fraglichen Photovoltaik-Anlage deutlich zu hoch angegeben, was Verbraucher "in die Irre" führe und gegen geltendes Recht verstoße. Nach einer Abmahnung erhoben die Verbraucherschützer daher Klage auf Unterlassung dieser unzulässigen Werbung.

Worum geht es?

Die Solaranlage für Balkone wurde demnach im Onlineshop von Aldi angeboten. Beworben wurde sie der Verbraucherzentrale zufolge das Balkonkraftwerk "600 W `Plug & Play´ Balkon-Kraftwerk SP 175/350 Wp" mit einer "Ausgangsspitzenleistung max. 600 W". Tatsächlich sei das aber lediglich die maximale Leistung des mitgelieferten Wechselrichters. Mit den beiden Solarmodulen werde nur eine maximale Leistung von 350 Wp (Watt peak) erreicht.

Damit habe Aldi mit einer Gesamtleistung geworben, die das Balkonkraftwerk nicht erreichen könne und Verbraucher durch unwahre Tatsachenbehauptungen in die Irre geführt. Die Verbraucherinnen und Verbraucher seien aber "auf vollständige, eindeutige, nachvollziehbare, aber vor allem korrekte Angaben angewiesen", erklärt Michael Hummel, Jurist bei der Verbraucherzentrale Sachsen.

Aldi kontert, versierte Verbraucher könnten nachvollziehen, dass sich die Angaben zu den Ausgangsspitzenleistungen ausschließlich auf den Wechselrichter und nicht auf die Solarmodule beziehen würden.

Steckersolageräte können Stromkosten senken

Die kleinen Solaranlagen sind sehr beliebt, die Anschaffung wird in vielen Städten oder Bundesländern gefördert. Sie senken die Stromrechnung und tragen zum Klimaschutz bei. Die Bundesregierung plant zudem, die rechtlichen Hürden für den Einbau von Steckersolargeräten, auch Balkonkraftwerke genannt, senken.

Die Anschaffungskosten belaufen sich den Verbraucherschützern zufolge auf etwa 500 bis 1.000 Euro, wobei das kleine Kraftwerk etwa die Stromkosten für den Betrieb von Kühlschrank und Waschmaschine übernimmt. Darüber hinaus gibt es in vielen Bundesländern noch Zuschüsse für die Anschaffung von PV-Anlagen.

Verwendete Quellen
  • verbraucherzentrale-sachsen.de "Verbraucherzentrale Sachsen klagt gegen Aldi"
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