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E.ON verstößt gegen Gesetz: Gaskundin wartet monatelang auf Guthaben


Urteil gegen Gasversorger
E.on-Kunden warten monatelang auf Guthaben

Von t-online, jb

16.04.2025Lesedauer: 2 Min.
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E.on-Logo an der Konzernzentrale: Gerichtsurteil deckt massive Abrechnungsverzögerungen auf. (Quelle: IMAGO/Zoonar.com/Stefan Ziese/imago)
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Energieversorger müssen sich bei der Abrechnung an geltendes Recht halten. E.on verstieß jedoch dagegen und ließ eine Gaskundin fast zehn Monate auf ihr Geld warten. Die Folgen.

In der Regel sollte ein Anbieterwechsel für Verbraucher unkompliziert ablaufen. Teilweise erhalten Wechselwillige auch von ihrem neuen Anbieter Unterstützung dabei. Der alte Anbieter muss seinem ehemaligen Kunden im weiteren Verlauf dann zügig eine Schlussrechnung senden – das ist gesetzlich vorgeschrieben. Doch nicht alle Unternehmen halten sich daran – wie der Fall einer ehemaligen E.on-Kundin zeigt.

Gaskundin wartete fast ein Jahr

Laut dem Energiewirtschaftsgesetz sind Energieversorger verpflichtet, spätestens sechs Wochen nach Vertragsende eine Schlussrechnung zu stellen. Dennoch musste eine ehemalige Gaskundin von E.on fast zehn Monate auf ihre Abrechnung warten – und damit auch auf ein Guthaben von 972 Euro. Das Landgericht München I beurteilte das als klaren Gesetzesverstoß.

Die Frau hatte ihren Gasvertrag fristgemäß gekündigt und den Zählerstand mitgeteilt. Trotz zweier Reklamationen und Unterstützung durch die Verbraucherzentrale Niedersachsen reagierte E.on erst nach erheblich verlängerter Frist. Die verspätete Schlussrechnung ging weit über die gesetzlich vorgeschriebenen sechs Wochen hinaus.

Verstoß gegen Marktverhaltensregeln

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagte und erhielt Recht. Das Landgericht München bewertete die Sechs-Wochen-Frist als Marktverhaltensregel. Sie solle den Anbieterwechsel erleichtern und Verbraucher vor finanziellen Nachteilen schützen. Eine zeitnahe Abrechnung sichere Transparenz über ausstehende Forderungen und ermögliche die rasche Rückzahlung von Guthaben.

"Verbraucher müssen sich darauf verlassen können, dass sie binnen sechs Wochen nach Ende des Strom- oder Gasvertrags eine Schlussrechnung erhalten", betont Fabian Tief, Rechtsreferent beim vzbv. "Andernfalls besteht die Gefahr, dass Verbraucher monatelang auf ein eventuelles Guthaben warten müssen." Solche Erfahrungen könnten zudem die Wechselbereitschaft erheblich senken.

Wiederholungsfall bei E.on

Bereits 2024 hatte das Oberlandesgericht München E.on wegen verspäteter Stromschlussrechnungen verurteilt. Auch in diesem Fall wurde die Schlussrechnung viel zu spät versendet, woraufhin der vzbv als Kläger erfolgreich vor Gericht zog. Das damalige Urteil ist rechtskräftig. Die jetzige Entscheidung im Fall der Gasabrechnung ist es noch nicht: E.on hat gegen das Urteil vom 26. Februar 2025 (Az. 37 O 2240/24) Berufung beim Oberlandesgericht München eingelegt (Az. 29 U 797/25 e).

Was Betroffene tun können

Probleme mit verspäteten oder fehlerhaften Energieabrechnungen treten regelmäßig auf. Es ist daher wichtig, immer alle Rechungen zu prüfen und jegliche Kommunikation am besten schriftlich durchzuführen. So haben Verbraucher im Streitfall stets Beweismittel.

Sollten Betroffene bei Problemen mit ihrem Versorger nicht weiterkommen, können sie sich auch an die Verbraucherzentrale wenden.

Statement von E.on

E.on hat sich zu dem Vorfall ebenfalls geäußert. Das Unternehmen teilte t-online mit, dass sich das Urteil des Landgerichts auf den Fall einer Schlussrechnung aus dem Jahr 2023 bezieht und noch nicht rechtskräftig ist. E.on-Kunden stünden an erster Stelle und würden ihre Rechnungen auch so schnell wie möglich erhalten, so der Konzern.

Verwendete Quellen
  • Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), PM, liegt der Redaktion vor
  • E-Mail E.on vom 16.04.2025
Transparenzhinweis

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

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