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Grundstück vermessen lassen: Darauf kommt es an


Hausbau
Grundstück vermessen lassen: Darauf kommt es an

sd (CF)

19.11.2012Lesedauer: 2 Min.
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Eine falsch gesetzte Grundstücksgrenze kann im Nachhinein viel Ärger bedeuten.Vergrößern des Bildes
Eine falsch gesetzte Grundstücksgrenze kann im Nachhinein viel Ärger bedeuten. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)

Ob beim Hauskauf oder Hausbau: Eine falsch gesetzte Grundstücksgrenze kann im Nachhinein viel Ärger bedeuten. Daher sollten Sie Ihr Grundstück vermessen lassen und die Ergebnisse im Liegenschaftskataster sowie im Grundbuch festhalten.

Regelungen für die Vermessung

Grundsätzlich dürfen Bauherren und Grundstücksbesitzer die Vermessung nicht selbst vornehmen. Ob Baufirmen dazu berechtigt sind, hängt von der Rechtslage des jeweiligen Bundeslandes ab. Auf der sicheren Seite sind Sie jedoch mit einem Vermessungsingenieur von öffentlicher Stelle oder aus einem qualifizierten Ingenieursbüro. Die anfallenden Kosten müssen Sie als Bauherr selbst tragen. Sollte eine Änderung des Grundbucheintrags erforderlich sein, erhalten Sie nach der Vermessung einen schriftlichen Nachweis.

Wann Grundstück vermessen lassen?

Eine Vermessung sollte auf jeden Fall erfolgen, wenn Sie ein Grundstück für den Hausbau erwerben oder eine Grundstücksteilung vornehmen wollen. Die genauen Angaben sind für die Genehmigung des Bauantrags erforderlich - dazu zählen auch unterschiedliche Geländehöhen. In der Bauphase muss meist ein weiteres Mal nachgemessen werden, um zu überprüfen, ob die festgelegten Bebauungsgrenzen eingehalten wurden. Die dritte und letzte Messung erfolgt nach Fertigstellung des Hausbaus und dient der Eintragung ins Liegenschaftskataster.

Die Gebühren, die bei einer Grundstücksvermessung anfallen, hängen vom Wert des Grundstücks ab und davon, ob und wie viele fehlende Grenzpunkte erneuert werden müssen.

Was tun bei falscher Grundstücksgrenze?

Wenn Ihr Grundstück vermessen wurde, werden die Ergebnisse mit einer Flurkarte verglichen. Treten dabei Abweichungen auf, müssen diese dem Liegenschaftskataster mitgeteilt werden. Ebenso kann es vorkommen, dass Markierungen der Grundstücksgrenze fehlen, von Vegetation überwachsen sind oder entgegen der gesetzlichen Regelung bebaut wurden. In diesem Fall müssen die Grenzmarkierungen durch neue Grenzsteine oder -pfähle ersetzt werden. Eine unerlaubte Bebauung kann zudem rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

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