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Immobilien: Vorgaben zu Rettungswegen in der Wohnung


Vorgaben zu Rettungswegen in der Wohnung

Von dpa
06.08.2018Lesedauer: 2 Min.
Im Notfall da lang: Nicht ΓΌberall zeigen beleuchtete Zeichen den Weg ins Freie an.
Im Notfall da lang: Nicht ΓΌberall zeigen beleuchtete Zeichen den Weg ins Freie an. Aber keine Sorge, bei einem Brandfall gibt es immer mehrere Rettungswege. (Quelle: Oliver Berg/dpa/dpa-tmn./dpa)
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Berlin (dpa/tmn) – Bei einem Wohnungsbrand zΓ€hlt jede Sekunde. Aber was ist, wenn Flur und HaustΓΌr durch Feuer und Rauch versperrt sind? Es muss ein zweiter Rettungsweg da sein, den auch die Feuerwehr zur BrandbekΓ€mpfung nutzen kann. Die wichtigsten Infos:

Welche Rettungswege sind in privaten WohnhΓ€usern vorgeschrieben?

"Der erste Rettungsweg ist immer die EingangstΓΌr und die Treppe nach oben", erklΓ€rt Frank Hachemer vom Deutschen Feuerwehrverband in Berlin. Alternativ erfolgt der Einstieg ΓΌber die Feuerwehrleiter auf dem zweiten Rettungsweg. Auch Bewohner werden dann darΓΌber evakuiert.

Welche HΓ€user brauchen einen zweiten Rettungsweg?

Das ist in den Landesbauordnungen geregelt und daher regional unterschiedlich. "Einigkeit besteht aber darin, dass jedes GebΓ€ude, das ΓΌber AufenthaltsrΓ€ume verfΓΌgt, mehr als nur einen Rettungsweg haben muss, wenn nicht ein teurer Sicherheitstreppenraum gebaut werden soll", erklΓ€rt Hachemer. Das trifft auch auf EinfamilienhΓ€user zu. Ausgenommen sind lediglich GebΓ€ude, die nur sporadisch von Menschen betreten werden, wie etwa ein TrafohΓ€uschen.

Wo finden sich die Rettungswege?

Sie mΓΌssen in jedem Stockwerk vorhanden sein, in dem sich Menschen aufhalten. Also in den Etagen, wo Wohn- und Schlafzimmer, Bad und KΓΌche liegen. Aber auch im Keller oder Dachgeschoss, wenn diese fΓΌr Wohnzwecke ausgebaut sind.

Muss es eine Treppe oder Leiter sein?

Es kânnen Außentreppen sein. Die werden aber meist an grâßeren GebÀuden angebracht. In Ein- oder ZweifamilienhÀusern, aber auch in MehrfamilienhÀusern werden in der Regel Fenster oder Balkone als zweite Rettungswege geplant. Auch die großen Glastüren mit Gittern davor sind unter UmstÀnden ein zweiter Rettungsweg im Notfall, erklÀrt Feuerwehrsprecher Hachemer. Die Fenster müssen entsprechend der jeweiligen Landesbauordnung eine gewisse Mindestgrâße haben.

"Auch im Dachgeschoss muss ein ausreichend großes Fenster zur Straße hin eingebaut werden, damit Bewohner von der Feuerwehr durch dieses Fenster geborgen werden kânnen", ergÀnzt Eva Reinhold-Postina vom Verband Privater Bauherren. "Aus dem Keller sollten sich die Bewohner im Brandfall über eine Außentreppe oder einen ausreichend großen Kellerlichtschacht retten kânnen."

Welche Pflichten haben die Bewohner?

Sie dΓΌrfen Fluchtwege nicht verstellen. Hachemer warnt auch davor, auf den Fluren von MehrfamilienhΓ€usern brennbare GegenstΓ€nde abzustellen. Dort fΓ€nden sich oft Kinderwagen, Schuhe und andere Dinge, die mit Blick auf den Brandschutz dort nicht hingehΓΆrten. "Fangen sie Feuer, versperren sie der Feuerwehr den wichtigen ersten Rettungsweg." Nicht allein die Flammen, schon der giftige Rauch sei ein entscheidendes Problem. Auch Balkone werden hΓ€ufig zugestellt.

Bernhard Schuhmacher von der Prüforganisation Dekra in Stuttgart ergÀnzt: "Ein hÀufiger Fehler ist es auch, Fluchttüren zu verstellen oder gar mit einem Schlüssel abzuschließen". Der Fluchtweg wird dann bei einem Feuer zur Todesfalle. Fluchttüren müssen im Notfall grundsÀtzlich ohne Schlüssel von innen nach außen zu âffnen sein. Das Gleiche gilt für Türen zu Tiefgaragen und Hauseingangstüren. Hausordnungen, nach denen diese Türen nachts abgeschlossen werden müssen, sind unzulÀssig.

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