Vorgaben zu Rettungswegen in der Wohnung
Berlin (dpa/tmn) β Bei einem Wohnungsbrand zΓ€hlt jede Sekunde. Aber was ist, wenn Flur und HaustΓΌr durch Feuer und Rauch versperrt sind? Es muss ein zweiter Rettungsweg da sein, den auch die Feuerwehr zur BrandbekΓ€mpfung nutzen kann. Die wichtigsten Infos:
Welche Rettungswege sind in privaten WohnhΓ€usern vorgeschrieben?
"Der erste Rettungsweg ist immer die EingangstΓΌr und die Treppe nach oben", erklΓ€rt Frank Hachemer vom Deutschen Feuerwehrverband in Berlin. Alternativ erfolgt der Einstieg ΓΌber die Feuerwehrleiter auf dem zweiten Rettungsweg. Auch Bewohner werden dann darΓΌber evakuiert.
Welche HΓ€user brauchen einen zweiten Rettungsweg?
Das ist in den Landesbauordnungen geregelt und daher regional unterschiedlich. "Einigkeit besteht aber darin, dass jedes GebΓ€ude, das ΓΌber AufenthaltsrΓ€ume verfΓΌgt, mehr als nur einen Rettungsweg haben muss, wenn nicht ein teurer Sicherheitstreppenraum gebaut werden soll", erklΓ€rt Hachemer. Das trifft auch auf EinfamilienhΓ€user zu. Ausgenommen sind lediglich GebΓ€ude, die nur sporadisch von Menschen betreten werden, wie etwa ein TrafohΓ€uschen.
Wo finden sich die Rettungswege?
Sie mΓΌssen in jedem Stockwerk vorhanden sein, in dem sich Menschen aufhalten. Also in den Etagen, wo Wohn- und Schlafzimmer, Bad und KΓΌche liegen. Aber auch im Keller oder Dachgeschoss, wenn diese fΓΌr Wohnzwecke ausgebaut sind.
Muss es eine Treppe oder Leiter sein?
Es kΓΆnnen AuΓentreppen sein. Die werden aber meist an grΓΆΓeren GebΓ€uden angebracht. In Ein- oder ZweifamilienhΓ€usern, aber auch in MehrfamilienhΓ€usern werden in der Regel Fenster oder Balkone als zweite Rettungswege geplant. Auch die groΓen GlastΓΌren mit Gittern davor sind unter UmstΓ€nden ein zweiter Rettungsweg im Notfall, erklΓ€rt Feuerwehrsprecher Hachemer. Die Fenster mΓΌssen entsprechend der jeweiligen Landesbauordnung eine gewisse MindestgrΓΆΓe haben.
"Auch im Dachgeschoss muss ein ausreichend groΓes Fenster zur StraΓe hin eingebaut werden, damit Bewohner von der Feuerwehr durch dieses Fenster geborgen werden kΓΆnnen", ergΓ€nzt Eva Reinhold-Postina vom Verband Privater Bauherren. "Aus dem Keller sollten sich die Bewohner im Brandfall ΓΌber eine AuΓentreppe oder einen ausreichend groΓen Kellerlichtschacht retten kΓΆnnen."
Welche Pflichten haben die Bewohner?
Sie dΓΌrfen Fluchtwege nicht verstellen. Hachemer warnt auch davor, auf den Fluren von MehrfamilienhΓ€usern brennbare GegenstΓ€nde abzustellen. Dort fΓ€nden sich oft Kinderwagen, Schuhe und andere Dinge, die mit Blick auf den Brandschutz dort nicht hingehΓΆrten. "Fangen sie Feuer, versperren sie der Feuerwehr den wichtigen ersten Rettungsweg." Nicht allein die Flammen, schon der giftige Rauch sei ein entscheidendes Problem. Auch Balkone werden hΓ€ufig zugestellt.
Bernhard Schuhmacher von der PrΓΌforganisation Dekra in Stuttgart ergΓ€nzt: "Ein hΓ€ufiger Fehler ist es auch, FluchttΓΌren zu verstellen oder gar mit einem SchlΓΌssel abzuschlieΓen". Der Fluchtweg wird dann bei einem Feuer zur Todesfalle. FluchttΓΌren mΓΌssen im Notfall grundsΓ€tzlich ohne SchlΓΌssel von innen nach auΓen zu ΓΆffnen sein. Das Gleiche gilt fΓΌr TΓΌren zu Tiefgaragen und HauseingangstΓΌren. Hausordnungen, nach denen diese TΓΌren nachts abgeschlossen werden mΓΌssen, sind unzulΓ€ssig.