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Urteil zeigt: Muss der Vermieter alle Gefahrenquellen entfernen?


Urteil zeigt
Muss der Vermieter alle Gefahrenquellen entfernen?

Von dpa-tmn
Aktualisiert am 19.08.2021Lesedauer: 1 Min.
Sicheres Mietobjekt: Die Tochter des Klägers war mit ihrem Fahrrad über beschädigte Bodenplatten gefahren und gestürzt.Vergrößern des BildesSicheres Mietobjekt: Die Tochter des Klägers war mit ihrem Fahrrad über beschädigte Bodenplatten gefahren und gestürzt. (Quelle: Christin Klose/dpa)
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Gefahren können überall lauern – auch vor der eigenen Haustür. Doch wer ist für ein sicheres Mietobjekt zuständig? Ein Verfahren wegen beschädigter Bodenplatten zeigt: Auch Mieter müssen sich in einigen Fällen anpassen.

Mieter müssen Gefahren auf dem Grundstück in einem gewissen Maß akzeptieren. Sie können nicht verlangen, dass der Vermieter alle Gefahren vollständig beseitigt. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth (Az.: 7 S 693/19). Mieter müssen sich demnach auch den Verhältnissen anpassen.

Mieter verlangte Schmerzensgeld

In dem verhandelten Fall war die Tochter der Mieter auf ihrem Fahrrad im Hof über beschädigte Bodenplatten gefahren und gestürzt. Vom Vermieter verlangte das Mädchen deshalb 20.000 Euro Schmerzensgeld. Vor dem Amtsgericht hatte sie damit keinen Erfolg. Die Vermieter könne darauf vertrauen, dass Eltern ihre Kinder auf Gefahren hinweisen, hieß es unter anderem zur Begründung.

Die Berufung der Klägerin hatte keinen Erfolg. Ein Vermieter müsse zwar alle Vorkehrungen treffen, um Mieter und ihre Angehörigen vor Schäden zu bewahren. Das Mietobjekt müsse aber nicht gefahrlos und völlig mängelfrei sein. Auch Mieter müssten sich den Verhältnissen anpassen.

In diesem Fall seien die Bodenplatten schon längere Zeit schadhaft gewesen. Die Kläger hätten die Gefahrenstelle also kennen müssen. Außerdem war die Stelle nicht zu übersehen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa-tmn
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