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Ausreichend trocknen lassen: Brennholz nicht direkt vom Wald in den Ofen


Brennholz nicht direkt vom Wald in den Ofen

Von dpa
24.09.2019Lesedauer: 1 Min.
Laut Gesetz darf nur Holz verbrannt werden, dessen Wassergehalt bei maximal 20 Prozent liegt.Vergrâßern des BildesLaut Gesetz darf nur Holz verbrannt werden, dessen Wassergehalt bei maximal 20 Prozent liegt. Das entspricht 25 Prozent Feuchtegehalt. (Quelle: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-tmn./dpa)
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Bonn (dpa/tmn) - Wer fΓΌr diesen Winter Brennholz braucht, darf nicht das frisch geschlagene Material kaufen. Laut Gesetz darf nur Holz verbrannt werden, dessen Wassergehalt bei maximal 20 Prozent liegt.

Das entspricht rund 25 Prozent Feuchtegehalt. Frisch geschlagenes Holz aus dem Wald kΓΆnne aber abhΓ€ngig von der Jahreszeit und Sorte bis zu 60 Prozent Wassergehalt enthalten. Das erklΓ€rt der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks.

Das bedeutet: Ein bis zwei Jahre müssen die Scheite in der Regel an der Luft trocknen - wobei laut dem Bundesverband die Wartezeit für Fichtenholz rund ein Jahr, für Buchenholz im Schnitt zwei Jahre betrÀgt. Zu feuchtes Holz hat einen geringeren Heizwert, außerdem entwickeln sich beim Verbrennen zu viele Emissionen. Besser ist es, jetzt Scheite aus dem Baumarkt und vom BrennholzhÀndler zu holen.

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