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Schonzeit für Vögel: Vorerst nur noch Pflegeschnitte erlaubt


Hecken: Ab März sind nur noch Pflegeschnitte erlaubt

Von dpa, t-online
07.03.2019Lesedauer: 1 Min.
PflegeschnittVergrößern des BildesPflegeschnitt: Das radikale Abschneiden von Hecken und sonstigem Gebüsch ist nur zwischen Oktober und Februar erlaubt. Dazwischen sind nur Formschnitte zulässig (Quelle: welcomia/getty-images-bilder)
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Eine gepflegte Hecke bietet nicht nur Schutz vor neugierigen Blicken der Nachbarn, sie kann auch einen Zaun ersetzen. Allerdings dürfen Sie ab sofort nicht mehr bedenkenlos zur Heckenschere greifen.

Wer Bäume und Sträucher komplett entfernen oder sie radikal kürzen will, muss bis Oktober damit warten. Zwischen dem 1. März und dem 30. September sind nur Pflegeschnitte erlaubt.

Das heißt: Man darf die Gehölze nur noch formen. Das Verbot steht im Bundesnaturschutzgesetz. Es soll Tiere schützen, die in Bäumen, Hecken und Sträuchern Rückzugsorte und Nahrung finden.


Das Verbot umfasst das Zerstören, Roden und starke Zurückschneiden von Hecken, Wallhecken, Gebüschen sowie Röhricht- und Schilfbeständen in Siedlungen und in der freien Landschaft. Verstöße können ein hohes Bußgeld zur Folge haben.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Bundesverband Garten- und Landschaftsbau (BGL)
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