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Kompost oder Restmüll?: Mit Blattläusen befallene Pflanzen dürfen in die Biotonne


Kompost oder Restmüll?
Mit Blattläusen befallene Pflanzen dürfen in die Biotonne

Von dpa
20.06.2019Lesedauer: 1 Min.
Bestimmte Gartenabfälle können - auch bei Schädlingsbefall - in der Biotonne entsorgt werden.Vergrößern des BildesBestimmte Gartenabfälle können - auch bei Schädlingsbefall - in der Biotonne entsorgt werden. (Quelle: Armin Weigel./dpa)
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Berlin (dpa/tmn) - Auch wenn Pflanzen mit Blattläusen oder Milben befallen sind, dürfen sie in der Biotonne entsorgt werden. Darauf macht der Verband kommunaler Unternehmen aufmerksam, der unter anderem die Entsorger vertritt.

Denn durch die Kompostierung und Vergärung der kommunalen Sammlung werden Schädlinge und Pilze entfernt. Doch was gilt bei Pflanzen, die zum Beispiel von Raupen des Eichenprozessionsspinners befallen sind? Unter Umständen sollten Betroffene dies den Behörden melden.

Zudem gilt: Sind Pflanzen oder Erde von gesundheitsschädlichen oder umweltgefährdeten Schädlingen befallen, gehören sie in den Restmüll. Das gilt auch, wenn die Pflanzen selbst gesundheitsschädlich sind wie zum Beispiel der Riesenbärenklau oder die Beifuß-Ambrosie.

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