Geben Sie acht, bevor Sie handeln Taubennest auf dem Balkon: Was erlaubt ist – und was nicht
Ein Taubennest auf dem Balkon kann zum Ärgernis werden. Doch Vorsicht: Es einfach zu entfernen, kann schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen. Was ist zulässig bei Taubennestern und was nicht?
Ein Taubennest auf dem Balkon führt schnell zu Unmut – sei es wegen Kot, Lärm, zerrupfter Balkonbepflanzung oder hygienischer Bedenken. Viele entfernen das Nest daher schnell. Was sie dabei nicht wissen: Das ist verboten. Denn sowohl Wildtauben als auch verwilderte Stadttauben stehen unter einem besonderen Schutz. Ob das Nest trotzdem entfernt werden darf, hängt unter anderem von der Taubenart und dem Brutstatus ab.
Taubenschutz in Deutschland
Grundlegend gilt: Alle Taubenarten – sowohl Ringel- als auch Stadttauben – sind durch das deutsche Tierschutzgesetz geschützt. Für Wildtauben wie Ringel- oder Türkentauben gilt darüber hinaus das Bundesnaturschutzgesetz. Das heißt, bei diesen Arten ist es verboten, die Nester, Eier oder Küken zu entfernen oder sie bei der Brut zu stören. Bei Stadttauben ist etwas etwas anders. Zwar gilt auch hier, sobald Eier im Nest liegen oder Küken geschlüpft sind, dürfen die Tiere nicht mehr vertrieben oder gestört werden. Allerdings ist bei ihnen bis zu einem gewissen Zeitpunkt die tierschutzkonforme Geburtenkontrolle durch Eiertausch möglich. (Details dazu weiter unten im Text.)
Stadttaube oder Wildtaube? Die Unterschiede
Bevor Sie handeln und die Eier tauschen, sollten Sie sicher bestimmen, um welche Taubenart es sich handelt. Schließlich ist nur bei Stadttauben die Maßnahme erlaubt.
Stadttaube | Ringeltaube | |
---|---|---|
Größe | 30 bis 35 Zentimeter | 38 bis 43 Zentimeter |
Gefieder | Meist grau, mit dunklen Flügelbinden und (grünlich oder violett) schimmerndem Hals, oft gescheckt | Einheitlicher, z. B. Ringeltaube mit weißem Halsfleck, Türkentaube mit schwarzem Nackenring. |
Verhalten | Deutlich scheuer, meiden dichte Stadtzentren, brüten eher in Bäumen oder ruhigen Lagen. | Wenig scheu, lebt mitten in der Stadt, nistet an Gebäuden und auf Balkonen. |
Eier und Nest entfernen: Was wann erlaubt ist
Bei der Stadttaube darf der Eiertausch nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt durchgeführt werden.
- Fall 1: Der Nestbau hat begonnen – es liegen noch keine Eier im Nest
→ Das begonnene Nest darf entfernt werden. Balkonbereiche sollten anschließend verschlossen oder unzugänglich gemacht werden, um einen neuen Nestbau zu verhindern. - Fall 2: Eier liegen im Nest – sie werden noch nicht dauerhaft bebrütet
→ Der Eiertausch ist erlaubt. Die echten Eier dürfen gegen Plastikeier ausgetauscht werden. In dieser Phase sind die Tiere nicht ständig auf dem Nest.
Tipp zur Einschätzung: Frisch gelegte Eier sind reinweiß, glatt und noch kühl. Erst, wenn die Taube sie dauerhaft bebrütet, sind sie warm. - Fall 3: Eier liegen im Nest – die Brutdauer ist unklar
→ Wenn nicht feststellbar ist, wie lange die Eier bereits bebrütet werden, ist jeglicher Eingriff verboten. Tierschutz geht vor.
Tipp zur Einschätzung: Werden die Eier leicht warm, stumpf oder gräulich, sind sie wahrscheinlich älter als drei Tage. Sitzt die Taube nahezu durchgehend auf dem Gelege, hat die Brut vermutlich begonnen – ein Austausch ist dann nicht mehr erlaubt. - Fall 4: Küken sind geschlüpft
→ Das Nest und die Jungtiere dürfen nicht entfernt oder gestört werden. Die Aufzuchtzeit beträgt rund fünf Wochen. Erst nachdem die Vögel ausgeflogen sind, darf das Nest beseitigt werden. - Fall 5: Wenn Wildtauben auf dem Balkon nisten
→ In keinem Fall dürfen Nester, Eier oder Küken berührt oder entfernt werden. Wildtauben sind streng geschützt. Bei Unsicherheiten sollte eine Tierschutzorganisation oder die zuständige Naturschutzbehörde kontaktiert werden.
Eiertausch: So funktioniert die Geburtenkontrolle
Ein Austausch der echten Stadttaubeneier durch Attrappen verhindert Überpopulation und somit Tierleid. Da die Tauben den Unterschied nicht erkennen, brüten sie wie gewohnt weiter. Erst, wenn nach drei Wochen kein Küken geschlüpft ist, geben sie das Nest auf. Dann kann das Nest entfernt werden.
Tipp
Verwenden Sie gefüllte Kunststoff- oder Gipseier (keine hohlen).
Wer keine Attrappe zur Hand hat, kann das echte Ei für mindestens 30 Minuten in die Gefriertruhe und anschließend zurück ins Nest legen. Durch den Kälteschock kann sich kein Küken mehr entwickeln. Verlassen die Tauben das Nest dauerhaft, können Sie das Ei im Biomüll entsorgen.
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Übrigens: Stadttauben sind standorttreu. Das heißt, dass sie immer wieder zu ihrem alten Brutplatz zurückkehren. Ist kein Nest mehr vorhanden, bauen sie sich womöglich ein neues an derselben Stelle. Es ist daher besser, das Nest nicht zu entsorgen und lediglich die echten gegen Kunsteier auszutauschen.
Gesundheitsrisiko? Geringer als gedacht
Das Infektionsrisiko von Taubennestern ist genauso hoch wie von anderen Wildvögeln. Aus hygienischen Gründen kann es sinnvoll sein, den Bereich um das Nest regelmäßig zu reinigen oder mit Zeitungspapier auszulegen und dieses dann zu entsorgen.
- stadttauben-muenchen.de: "Nachhaltiger Tierschutz durch Eiertausch"
- graumännchen.org: "Eiertausch"
- stadttaubenhilfe-ettlingen.de: "Eiertausch bei Stadttauben: Warum und wie es funktioniert"
- hamburgerstadttauben.de: "Eier tauschen? Warum?"
- aktiontier.org: "Stadttauben – Durch Eiertausch Tierleid verhindern"