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Strom: Holen Sie sich Geld vom Stromanbieter Stromio zurück


Stromio-Ärger
Holen Sie sich Geld vom Stromanbieter zurück

Von t-online, dom

17.02.2023Lesedauer: 2 Min.
Ein Stromzähler (Symbolbild): Die Stadtwerke rechnen mit dauerhaft hohen Preisen.Vergrößern des BildesEin Stromzähler (Symbolbild): Ehemalige Stromio-Kunden können an einer Musterfeststellungsklage teilnehmen. (Quelle: Michael Gstettenbauer/imago-images-bilder)
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Gibt es vielleicht auch für Sie Geld zurück? Hessens Verbraucherschützer setzen sich jetzt für verprellte Stromkunden ein – in ganz Deutschland.

"Wir klagen für Sie", heißt es auf der Homepage der Verbraucherschutzzentrale Hessen. Es geht um die Stromio GmbH, die Ende 2021 die Belieferung von Millionen von Kunden mit Strom eingestellt und Verträge mit zum Teil langfristigen Laufzeiten gekündigt hat. "Diese Kündigungen sind aus unserer Sicht rechtswidrig", heißt es bei den hessischen Verbraucherschützern. Sie wollen eine Musterfeststellungsklage anstrengen und so für die Verbraucher Schadenersatz möglich machen.

Hier erfahren Sie, wie Sie sich an der Aktion der Verbraucherschutzzentrale beteiligen und möglicherweise das Geld zurückholen können, das Ihnen durch den Rückfall in die Grundversorgung verloren ging.

Erster Schritt: Ins Klageregister eintragen

Jeder Betroffene in Deutschland kann an der Musterfeststellungsklage teilnehmen. Dazu müssen Sie sich in das Klageregister des Bundesamtes für Justiz (hier klicken) eintragen. So gehen Sie vor:

  • Suchen Sie nach der Klage gegen die Stromio GmbH mit dem Aktenzeichen I-2 MK 1/22. Über den folgenden Link gelangen Sie direkt zur Klage.
  • Unter Punkt 9 finden Sie die Formulare.
  • Wählen Sie "Anmeldung zum Klageregister".
  • In dem nachfolgenden Dokument füllen Sie die entsprechenden Felder aus, darunter Name und Anschrift. Pflichtfelder sind mit Sternchen gekennzeichnet.
  • Ergänzen Sie auch das oben genannte Aktenzeichen und die "Stromio GmbH" als Beklagten.
  • Im Freitext-Feld schildern Sie, warum Ihr Fall zur Klage passt. Dafür können sie den folgenden Textbaustein der Verbraucherzentrale Hessen benutzen. Die kursiv gesetzten Angaben müssen nur noch durch die Informationen aus Ihrem eigenen Vertrag mit Stromio ersetzt werden.

Die Textvorlage

"Ich habe als Verbraucherin/Verbraucher einen Vertrag mit der Stromio GmbH geschlossen. Meine Kundennummer lautet: XXXXXXX. Der Vertrag hätte bis zum XX.XX.202X laufen sollen.

Am XX.XX.202X habe ich von Stromio die Information erhalten, dass mein Vertrag "wegen der fortlaufenden Entwicklungen auf den Rohstoffmärkten" rückwirkend zum 21.12.2021 beendet worden sei. Dadurch befand ich mich ab 22.12.2021 in der Ersatz-/Grundversorgung bei XXXXXX [hier Ihren neuen Energieanbieter eintragen; ergänzen Sie gegebenenfalls auch weitere Verträge während der geplanten Laufzeit des Stromio-Vertrages]. Durch die Vertragsbeendigung von Stromio sind mir höhere Kosten entstanden als bei regulärer Fortführung entstanden wären."

Sie dürfen danach auch noch die Schadenshöhe angeben, sofern Sie diese beziffern können. Zum Schluss prüfen Sie Ihre Angaben und senden das Formular ab. Daraufhin sollten Sie recht zügig per Post eine Bestätigung der Eintragung vom Bundesamt für Justiz bekommen. Betroffene können jetzt schon einmal die Dokumentation ihres Schadens vorbereiten. Hier gibt es dazu Hilfe.

Die Verbraucherschützer weisen darauf hin, dass die Musterfeststellungsklage ausschließlich für Kunden der Stromio GmbH gilt, nicht der Tochterfirmen wie Grünwelt Energie.

Zweiter Schritt: Mündliche Verhandlung

Wenn rechtzeitig mindestens 50 Einträge im Klageregister vorliegen, findet bei Gericht eine mündliche Verhandlung statt. Dort werden die juristischen Fragen geklärt.

Anschließend kommt es entweder zu einem Vergleich oder zu einem Urteil. Der Vergleich hat den Vorteil, dass Betroffene schneller zu ihrem Recht kommen. Denn gegen ein Urteil kann noch ein Rechtsmittel eingelegt werden, hier die Revision.

Keine Risiken für den Verbraucher

Die Musterfeststellungsklage hat für Geschädigte einen Riesenvorteil. Der Verband zieht für viele Betroffene gleichzeitig vor Gericht. Von dem erstrittenen Urteil oder dem erzielten Vergleich profitieren dann alle, die sich an der Klage beteiligt haben – und das gleichermaßen.

Die Verbraucherschützer schreiben: "Individuelle Ansprüche auf Schadensersatz können dann im Anschluss leichter durchgesetzt werden, weil nur noch die Höhe des Anspruchs begründet werden muss."

Das Kostenrisiko für das Gerichtsverfahren liegt übrigens bei der Verbraucherzentrale. Es sind also keine Einbußen zu befürchten. Wie lange das Verfahren dauert, lässt sich aktuell noch nicht sagen.

Verwendete Quellen
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