Rechtliche Definition Ist Eis "aus eigener Herstellung" immer selbst gemacht?
Prangt an der Eisdiele der Hinweis "aus eigener Herstellung", scheint das ein Beleg für besonders gute Qualität. Doch ist das so?
Wirbt eine Eisdiele mit "selbst gemacht" oder "aus eigener Herstellung", so kann es sein, dass sie ihr Eis vollständig selbst herstellt. Genauso kann es aber sein, dass sie nur Früchte, Nüsse oder Schokolade in die fertig gelieferte Grundeismasse gerührt hat. Andere Verkäufer mischen fertiges Pulver an. Denn eine rechtliche Definition dieser Begriffe fehlt, erklärt die Verbraucherzentrale Bayern.
Eis mit entsprechenden Hinweisen enthält somit nicht unbedingt mehr frische Inhaltsstoffe als Eis aus der Fertigpackung. Auch auf Zusätze wie Stabilisatoren oder Aromen lässt ein "selbst gemacht" keinen Rückschluss zu.
Im Zweifel nachfragen
Wer Wert auf natürliche Zutaten legt, muss vor Ort nachfragen. Gesetzlich vorgeschrieben ist nur der Hinweis auf Allergene und einzelne Zusatzstoffe, etwa "mit Farbstoff".
- Nachrichtenagentur dpa