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WhatsApp-Sprachnachricht droht Kindern mit Mord oder Verstümmelung


Makabrer Scherz
WhatsApp-Sprachnachricht droht Kindern mit Mord oder Verstümmelung

Von t-online
16.09.2016Lesedauer: 2 Min.
WhatsApp ist beliebt – und wird daher auch gerne für üble Zwecke missbraucht.Vergrößern des BildesWhatsApp ist beliebt – und wird daher auch gerne für üble Zwecke missbraucht. (Quelle: dpa-bilder)
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Unbekannte haben via WhatsApp eine Sprachnachricht in Umlauf gebracht, die vor allem Kinder und Jugendliche verunsichert. Eine weibliche Computerstimme fordert den Empfänger auf, die Nachricht an eine bestimmte Anzahl seiner Kontakte weiterzuleiten, andernfalls werde er ermordet.

Die fiese Masche ist nicht neu. Zum ersten Mal tauchte sie 2013 auf, kurz nachdem WhatsApp die Funktion für Audionachrichten eingeführt hatte. Seitdem sind verschiedene Versionen dieser Sprachnachricht aufgetaucht. Mal sind es fünf Kontakte, mal zwanzig, an die der gesprochene Kettenbrief meist in kurzer Zeit weitergeleitet werden soll.

Geschiehe dies nicht, so die Computerstimme, werde der Empfänger ermordet. In anderen Versionen der Nachricht wird mit dem Mord der Mutter gedroht oder mit einer schweren Verstümmelung. Bereits im September 2013 warnte das LKA Niedersachsen vor der Masche. Ein Beispiel einer solchen Nachricht können Nutzer beim LKA Niedersachsen anhören.

Was tun, wenn das Kind so eine WhatsApp-Nachricht erhalten hat?

Eltern sollten das Phänomen mit ihren Kindern besprechen und ihnen erklären, dass es Menschen gibt, die es witzig finden, andere sehr zu erschrecken. Machen Sie Ihren Kindern klar, dass solche Nachrichten Angst einjagen sollen, diese Angst aber unbegründet ist. Die Kinder sollten verstehen, dass ein Nichtverbreiten der Nachricht keine negativen Konsequenzen hat. Und löschen Sie die Nachricht, um die weitere Verbreitung zu unterbinden.

Die Herkunft solcher Nachrichten ist in der Regel nicht zu ermitteln, oft werden sie über ausländische Provider in Umlauf gebracht. Solange nicht namentlich und persönlich gedroht wird, sind solche Ketten-Nachrichten auch nicht strafbar.

Die Nutzungsbedingungen von WhatsApp besagen übrigens, dass der Messenger erst ab 13 Jahren verwendet werden darf.

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