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Wo Waisen finanzielle Unterstützung bekommen


"Hohes Armutsrisiko"
Wo Waisen finanzielle Unterstützung bekommen

Von dpa-tmn
23.03.2016Lesedauer: 3 Min.
Waisen steht staatliche Unterstützung zu.Vergrößern des BildesWaisen steht staatliche Unterstützung zu. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)
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Ein Gedanke, den Eltern fast immer verdrängen, weil er zu schmerzlich ist: Wer kümmert sich um die Kinder, wenn uns etwas zustößt? Und wovon werden sie leben? Vom Staat kommt Hilfe in Form von Waisenrente. Hier gibt es Antworten auf wichtige Fragen.

Plötzlich stehen sie alleine da, und ihr Leben stellt sich auf den Kopf. Ein neues Zuhause, ein neuer Vormund und die Trauer. Wenn Eltern unerwartet sterben, haben ihre Kinder mit vielen Problemen zu kämpfen. Eins davon ist die Finanzierung ihres Lebens.

Wer übernimmt die Finanzierung, wenn die Eltern nicht mehr da sind?

Waisen haben ein Recht auf Waisenrente. "Diese deckt allerdings nicht den vollen Unterhalt ab", sagt Kirsten Michaelsen, Anwältin für Familienrecht. Die Rente zahlt die Deutsche Rentenversicherung. Allerdings nicht automatisch. Sie muss beantragt werden. Vor dem 15. Lebensjahr übernimmt dies der gesetzliche Vormund, ab dem 15. Geburtstag darf das die Waise selbst machen.

Mit wie viel Rente ist zu rechnen?

"Die Waisenrente leitet sich aus der Rente des Verstorbenen ab", erklärt Dirk von der Heide von der Deutschen Rentenversicherung. Hinzu kommen in manchen Fällen beamtenrechtliche oder betriebliche Waisengelder. Vollwaisen bekommen 20 Prozent der Rente, die die Eltern bekommen hätten, plus einen Zuschlag, der individuell berechnet wird. Allerdings werden die 20 Prozent nur voll ausgezahlt, wenn die Eltern bei ihrem Tod über 63 Jahre alt waren. "Waisen haben ein hohes Armutsrisiko", sagt Michaelsen.

Wie lange wird die Waisenrente gezahlt?

Anspruch auf die Rente haben Kinder bis zu ihrem 18. Lebensjahr. In Ausnahmen zahlt die Rentenversicherung bis zum 27. Lebensjahr. Das ist der Fall, wenn Kinder nach der Schule einen Beruf erlernen, studieren oder einen Freiwilligendienst übernehmen. Zudem haben Kinder mit einer Behinderung ein Recht auf die verlängerte Zahlung, wenn sie nicht für sich alleine sorgen können.

Selbst wenn sich nach dem Tod der Eltern ein Vormund um die Kinder kümmert und sogar die Ausgaben für den Alltag übernimmt, wird die Waisenrente nicht gestrichen. Dies gilt sogar, wenn die Waise adoptiert wurde. Auch Stief- und Pflegekindern sowie Enkeln und Geschwistern, die mit dem Verstorbenen unter einem Dach gelebt haben, steht Waisenrente zu, wenn der Verstorbene sich um deren Unterhalt gekümmert hat.

An wen wird die Rente überwiesen?

Vor dem 15. Lebensjahr wird die Rente an den gesetzlichen Vormund überwiesen, ab dem 15. Geburtstag darf die Waise das Geld selbst auf ihrem Konto empfangen. Allerdings heißt das nicht, dass sie das Geld nach Lust und Laune ausgeben darf. "Wie die Waise über das Geld verfügen darf, richtet sich nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Dem gesetzlichen Vertreter bleibt also die Möglichkeit, hierauf Einfluss zu nehmen", sagt von der Heide.

Was passiert, wenn die Rente zum Leben nicht reicht?

In diesen Fällen ist eine sozial- und familienrechtliche Beratung wichtig. "Das Sozialgesetzbuch ist sehr vielschichtig", erläutert Michaelsen. Hier gibt es kein Patentrezept. Die letzte Rettung ist in solchen Fällen immer noch die Sozialhilfe oder Hartz IV. Aber auch Stiftungen unterstützen Waisen in Deutschland finanziell. Will eine Waise studieren, hat sie Anspruch auf Bafög. "Allerdings nur, wenn kein geerbtes Vermögen über 5200 Euro vorhanden ist", sagt Anke Bellof, Anwältin für Erbrecht.

Wann kann eine Waise über ihr Erbe verfügen?

Das Erbe wird in der Regel erst mit dem 18. Lebensjahr ausgezahlt. Ausnahmen gibt es immer. "Die erste Frage ist: Gibt es ein Testament?", sagt Bellof. Einige Eltern haben auf diese Weise vorgesorgt, manche mit einem Testamentsvollstrecker. "Dieser handelt im Sinne des Erblassers und verwaltet dann das Erbe des Kindes bis dieses ausgezahlt werden soll", erklärt Bellof.

So könnte die Waise auch unter Umständen schon vor ihrer Volljährigkeit auf das Erbe zugreifen. Beispielsweise wenn der Unterhalt nicht für eine Klassenfahrt reicht. "Das sind dann Einzelfallentscheidungen", sagt Bellof. "Aber wenn dies ein Wunsch der Eltern gewesen wäre, könnte der Testamentsvollstrecker schon vorher einen Teil des Erbes auszahlen."

Und wenn es kein Testament und keinen Testamentsvollstrecker gibt?

Dann übernimmt diese Aufgabe der Vormund des Kindes. "Der Vormund steht unter der Aufsicht des Familiengerichtes und darf das Erbe nicht verprassen", sagt Rechtsanwältin Bellof. Hat die Waise beispielsweise Grundstücke oder Immobilien geerbt, darf der Vormund diese auch nur mit Genehmigung des Gerichtes verkaufen.

Was ist, wenn die Eltern auch Schulden vererben?

Hier gibt es eine gesetzliche Regelung: Die Begrenzung der ererbten Schulden für Minderjährige. Innerhalb der ersten drei Monate nach dem Erbfall kann die minderjährige Waise diese beantragen und einen Riegel vor die Schulden schieben. Dies gilt vor allem, wenn die Eltern vorher ein Geschäft hatten, die Waise sich in einer Erbengemeinschaft befindet oder die Eltern Teilhaber in einer Gesellschaft waren. "Zur Not kann die Waise auch immer noch das gesamte Erbe ausschlagen. Allerdings nur in den ersten sechs Wochen."

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