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Tag der Kinderrechte: Diese Rechte haben Kinder


Auch ein Recht auf Freizeit
Diese Rechte haben Kinder


Aktualisiert am 05.09.2024Lesedauer: 4 Min.
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Kinderrechte: Zur Stärkung der Kinderrechte gibt es die UN-Kinderrechtskonvention.Vergrößern des Bildes
Kinderrechte: Zur Stärkung der Kinderrechte gibt es die UN-Kinderrechtskonvention. (Quelle: Rawpixel/Thinkstock by Getty-Images-bilder)

Kinder weltweit haben Rechte. Die UN-Kinderrechtskonvention soll diese stärken. Trotzdem mangelt es vielfach noch an der konkreten Umsetzung.

Die Kinderrechte sind in der UN-Kinderrechtskonvention verankert, die von fast allen Staaten unterzeichnet wurde. Trotzdem mangelt es vielfach noch an der konkreten Umsetzung dieser Rechte – vor allem in strukturschwächeren Ländern.

UN-Kinderrechtskonvention: ein globales Übereinkommen

Zur Stärkung der Kinderrechte wurde am 20. November 1989 die UN-Kinderrechtskonvention (vollständiger Titel: Übereinkommen über die Rechte des Kindes) von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Bis auf die USA haben alle UN-Mitgliedstaaten dieses Abkommen ratifiziert.

Die Konvention legt Standards zum Schutz der Kinder fest, zudem wird die Einhaltung der Kinderrechte durch die UN kontrolliert. Alle fünf Jahre müssen die Staaten einen Bericht zur Lage der Kinder in ihrem Land vorlegen und ihn mit dem UN-Kinderrechtsausschuss diskutieren.

Im Abstand von etwa zehn Jahren findet die UN-Sondergeneralversammlung zu Kindern statt, der sogenannte Weltkindergipfel. Der Tag der Konventionsunterzeichnung, der 20. November, ist seit 1989 der Internationale Tag der Kinderrechte.

UN-Kinderrechtskonvention formuliert Grundrechte

Die UN-Kinderrechtskonvention umfasst 20 Seiten und besteht aus 54 Artikeln. Davon beinhalten rund 40 Artikel konkrete Rechte von Kindern. Diese befassen sich mit folgenden Themen:

  • Achtung der Kindesrechte; Diskriminierungsverbot
  • Wohl des Kindes
  • Verwirklichung der Kindesrechte
  • Respektierung des Elternrechts
  • Recht auf Leben
  • Geburtsregister, Name, Staatsangehörigkeit
  • Identität
  • Trennung von den Eltern; persönlicher Umgang
  • Familienzusammenführung; grenzüberschreitende Kontakte
  • Rechtswidrige Verbringung von Kindern ins Ausland
  • Berücksichtigung des Kindeswillens
  • Meinungs- und Informationsfreiheit
  • Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit
  • Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit
  • Schutz der Privatsphäre und Ehre
  • Zugang zu den Medien; Kinder- und Jugendschutz
  • Verantwortung für das Kindeswohl
  • Schutz vor Gewaltanwendung, Misshandlung, Verwahrlosung
  • Von der Familie getrennt lebende Kinder; Pflegefamilie; Adoption
  • Flüchtlingskinder
  • Förderung behinderter Kinder
  • Gesundheitsvorsorge
  • Unterbringung
  • Soziale Sicherheit
  • Angemessene Lebensbedingungen; Unterhalt
  • Recht auf Bildung; Schule; Berufsausbildung
  • Bildungsziele; Bildungseinrichtungen
  • Minderheitenschutz
  • Beteiligung an Freizeit, kulturellem und künstlerischem Leben, staatliche Förderung
  • Schutz vor wirtschaftlicher Ausbeutung
  • Schutz vor Suchtstoffen
  • Schutz vor sexuellem Missbrauch
  • Maßnahmen gegen Entführung und Kinderhandel
  • Schutz vor sonstiger Ausbeutung
  • Verbot der Folter, der Todesstrafe, lebenslanger Freiheitsstrafe, Rechtsbeistandschaft
  • Schutz bei bewaffneten Konflikten; Einziehung zu den Streitkräften
  • Genesung und Wiedereingliederung geschädigter Kinder
  • Behandlung des Kindes in Strafrecht und Strafverfahren.

Grundprinzipien der Kinderrechtskonvention

Die Kinderrechtskonvention beruht auf vier Grundprinzipien:

  • das Recht auf Gleichbehandlung
  • der Vorrang des Kindeswohls
  • das Recht auf Leben und Entwicklung
  • die Achtung vor der Meinung des Kindes.

Drei Arten von Kinderrechten

Daraus ergeben sich viele Einzelrechte. Sie können im Groben in drei Gruppen eingeteilt werden:

  • Versorgungsrechte: Hierunter fallen etwa das Recht auf einen Namen und einen Eintrag in ein Geburtenregister, aber auch die Rechte auf Grundversorgung, Ernährung und Kleidung, soziale Sicherheit und Bildung.
  • Schutzrechte: Kinder haben zudem ein Recht auf Schutz vor körperlicher oder seelischer Gewaltanwendung, vor Misshandlung oder Verwahrlosung, vor wirtschaftlicher Ausbeutung und vor sexuellem Missbrauch.
  • Kulturelle, Informations- und Beteiligungsrechte: Zu dieser Gruppe zählen etwa das Recht auf freie Meinungsäußerung und auf freien Zugang zu Informationen und Medien, aber auch das Recht auf Gedanken- und Religionsfreiheit und auf Freizeit und eine Beteiligung am kulturellen Leben.

Zehn Grundrechte: Diese Rechte haben Kinder

Unicef, das Kinderhilfswerk der UN, hat folgende zehn Grundrechte festgelegt:

  • Recht auf Gleichheit
  • Recht auf Gesundheit
  • Recht auf Bildung
  • Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung
  • Recht auf eigene Meinung
  • Recht auf gewaltfreie Erziehung
  • Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher und sexueller Ausbeutung
  • Recht auf Schutz im Krieg und auf der Flucht
  • Recht auf eine Familie, elterliche Fürsorge und ein sicheres Zuhause
  • Recht auf Betreuung bei Behinderung.

Die Grundrechte gelten für Jungen und Mädchen bis 18 Jahren, unabhängig von Religion, Herkunft und Hautfarbe.

Kinderrechte in Deutschland

Am 5. April 1992 trat die Kinderrechtskonvention in Deutschland in Kraft. Im Grundgesetz selbst sind keine Kinderrechte verankert, aber es gibt Bemühungen darum. Artikel 6 befasst sich zumindest mit der Familie. Der Paragraf legt zum einen fest, dass Pflege und Erziehung der Kinder Pflicht der Eltern sind. Zum anderen müssen eheliche und nicht eheliche Kinder gleich behandelt werden.

In den meisten Landesverfassungen sind Kinderrechte verankert. Lediglich in Hamburg ist das nicht der Fall. Auf kommunaler Ebene gibt es laut dem Deutschen Kinderhilfswerk Soll-, Muss- und Kann-Formulierungen. In Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt gibt es auf dieser Ebene keine Regelungen.

In Deutschland sind die Bedingungen für Kinder relativ gut. Doch einige Hilfsorganisationen weisen auf Nachholbedarf an mehreren Stellen hin. Der Genfer UN-Kinderrechtsausschuss fordert eine bessere Bekämpfung von Kinderarmut sowie mehr Unterstützung für benachteiligte Kinder und Kinder mit Migrationshintergrund. Das Deutsche Kinderhilfswerk dagegen wünscht sich eine deutlichere Bekanntmachung der Kinderrechte und eine stärkere Berücksichtigung von Kindern und Jugendlichen bei politischen Entscheidungen.

Kinderrechte weltweit: Erfolge und Missstände

Die UN-Kinderrechtskonvention wurde von fast allen Staaten unterzeichnet. Obwohl die Umsetzung nicht immer reibungslos läuft, kann Unicef in ihren Jahresberichten regelmäßig eine positive Entwicklung vermelden. Beispielsweise ist die Kindersterblichkeit bei Kindern unter fünf Jahren laut Unicef in den vergangenen 25 Jahren weltweit um mehr als die Hälfte zurückgegangen.

Trotzdem sterben nach Schätzungen der Vereinten Nationen jährlich immer noch 5,4 Millionen Kinder. Häufig sind Krankheiten die Ursache, welche leicht vermeidbar wären.

Das Recht auf Bildung (Artikel 28 der Kinderrechtskonvention) ist in immer mehr Ländern zumindest grundlegend gegeben. Dennoch gehen rund 260 Millionen Kinder und Jugendliche weltweit laut Schätzungen der Unesco nicht zur Schule. Auch bei der Qualität des Schulunterrichts gibt es laut Unicef in vielen Ländern Verbesserungsbedarf.

Dramatischer sieht es beim Schutz der Kinder in Konflikt- und Krisengebieten aus. Einem Bericht der Hilfsorganisation "Save the Children" von 2018 zufolge wächst jedes sechste Kind weltweit in einem Krisengebiet auf. Insgesamt seien das 357 Millionen Kinder – und damit 75 Prozent mehr als noch Anfang der 1990er Jahre.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Deutsches Kinderhilfswerk
  • Unicef
  • Unesco
  • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
  • kinder-ministerium.de
  • Statistisches Bundesamt
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