LĂ€rm an Karneval: MĂŒssen Nachbarn toleranter sein?
Manche lehnen die laute Feierei ab, andere zelebrieren Karneval gerne ausgelassen. Können Nachbarn den Schluss der Party zur Nachtruhe einfordern? Ein Verband klÀrt, welche Regelungen verbreitet sind.
Narrenfreiheit gibt es auch an Karneval nicht, aber etwas lauter darf es werden: Nachbarn mĂŒssen mehr LĂ€rm als ĂŒblich ertragen. Die ansonsten ab 22 Uhr geltende Nachtruhe ist gelockert, erklĂ€rt der EigentĂŒmerverband Haus & Grund Deutschland. An welchen Tagen dies gilt, richtet sich danach, was vor Ort ĂŒblich ist.
Trotz Feiertagen RĂŒcksicht auf Nachbarn nehmen
Zu hĂ€ufig soll es jedenfalls nicht hoch hergehen: Einer Entscheidung des Amtsgerichts Bremen zufolge sollten die Störungen auf Ausnahmen beschrĂ€nkt sein â wie Karneval und Silvester (Az.: 15 C 2658/57). AuĂerdem mĂŒssen Feiernde RĂŒcksicht auf ihre Nachbarn nehmen. LĂ€rm bis in die frĂŒhen Morgenstunden ist tabu.
Der Verband rĂ€t feierfreudigen Mietern, die Nachbarn im Vorfeld einer Party zu informieren und die Musik zu fortgeschrittener Stunde herunterzudrehen. Dumpfen Bass sollten sie vermeiden. Wer Fenster und BalkontĂŒren geschlossen hĂ€lt, kann auĂerdem verhindern, dass wĂ€hrend der Feier jedes GerĂ€usch nach auĂen dringt.