t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



Menü Icon
t-online - Nachrichten für Deutschland
HomeLebenAktuelles

GDL-Streik bei der Bahn: Müssen Schüler trotzdem zur Schule kommen?


Lokführer-Streik
Müssen Schüler trotz Bahnstreik die Schule besuchen?

t-online, cst

Aktualisiert am 05.11.2014Lesedauer: 1 Min.
Der Bahnstreik trifft auch Schüler.Vergrößern des BildesDer Bahnstreik trifft auch Schüler. (Quelle: blickwinkel/imago-images-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Der angekündigte Streik der Lokführer betrifft auch Eltern, deren Kinder mit der Bahn zur Schule fahren müssen. Generell gilt: Der Bahnstreik hebt die Schulpflicht nicht auf.

Da es sich bei dem Ausstand um ein angekündigtes und damit planbares Ereignis handelt, müssen Schüler ganz normal in der Schule erscheinen, auch wenn sie für ihren Schulweg normalerweise die Bahn benutzen. Dennoch seien die Schulen sensibilisiert, wenn Schüler vereinzelt nicht zum Unterricht erscheinen, sagt Stefan Löwer vom Hessischen Kultusministerium.

Fahrgemeinschaften bilden

In Bayern zeigt man sich ebenfalls gelassen. "Die Schulpflicht bleibt bestehen und wird auch durch den Streik nicht ausgehebelt", so Jan-Alexander Liedtke vom Bayerischen Bildungsministerium. Die Erfahrungen aus der Vergangenheit hätten gezeigt, dass es sich bei Schülern, die es nicht oder zu spät zum Unterricht schaffen, meist um Einzelfälle handele. Die Schulen würden hierauf mit Fingerspitzengefühl reagieren. Liedtke rät Eltern sich untereinander abzusprechen und für den Weg zur Schule Fahrgemeinschaften zu bilden.

Einzelfallentscheidung liegt bei den Schulen

Auch die Kultusministerien in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg bestätigten auf Nachfrage von t-online.de, dass die Schulpflicht trotz Bahnstreik besteht. Eine Sprecherin des Kultusministeriums Baden-Württemberg verweist darauf, dass die Schulen anhand der örtlichen Verhältnisse entscheiden sollten, ob Schüler wegen des Streiks vom Unterricht befreit werden müssen oder als verhindert gelten. Das könne in einzelnen Fällen aus Gründen der Fürsorge erforderlich sein, wenn Schüler wegen des Streiks nicht unter zumutbaren Umständen in die Schule, beziehungsweise nach Hause gelangen könnten.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website