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Pfandflaschen-Rücknahme: Handel verstößt offenbar massenhaft gegen Gesetz


Pfandchaos
Verbraucherzentrale wirft Handel Gesetzesverstöße vor

Von t-online, jb

Aktualisiert am 13.07.2025 - 10:03 UhrLesedauer: 2 Min.
Immer nur eine Dose auf einmal: So läuft es bisher an den meisten Pfandautomaten.Vergrößern des Bildes
Immer nur eine Dose auf einmal: Nicht immer ist die Rückgabe problemlos möglich. (Quelle: mix1/imago-images-bilder)
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Viele Händler verweigern die Rücknahme von Pfandflaschen – obwohl sie dazu verpflichtet sind. Verbraucherschützer fordern Kontrollen und Sanktionen.

Pfandflaschen oder -dosen zurückzugeben, wird zunehmend problematischer. Verbraucher stehen immer häufiger vor verschlossenen Automaten oder Mitarbeitern, die die Rücknahme abweisen. Auf dieses Problem weist die Verbraucherzentrale Hamburg hin, die über Jahre hinweg Beschwerden gesammelt und jetzt ausgewertet hat.

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Das Ergebnis: Viele Händler verweigern die Rücknahme von pfandpflichtigem Leergut, obwohl sie dazu gesetzlich verpflichtet wären. Die Missstände ziehen sich durch das gesamte Bundesgebiet und betreffen vor allem große Supermärkte und Discounter.

Ablehnung mit fragwürdiger Begründung

Zu den häufigsten Gründen für die Ablehnung zählen unlesbare Etiketten (47 Prozent), defekte Rücknahmeautomaten (23 Prozent), Produkte, die angeblich nicht im Sortiment seien (14 Prozent), oder ein "volles Lager" (3 Prozent). Doch diese Argumente sind laut Verbraucherschützer in den meisten Fällen nicht haltbar.

Darüber hinaus sind laut Verpackungsgesetz Händler dazu verpflichtet, Einwegverpackungen mit Pfand zurücknehmen – unabhängig davon, wo sie gekauft wurden und demnach auch, ob sich das Produkt im Sortiment befindet. Voraussetzung für die erfolgreiche Rücknahme ist lediglich, dass das Pfandlogo erkennbar und die Verpackung leer ist. Selbst stark verschmutzte oder zerdrückte Behältnisse dürfen deshalb nicht abgelehnt werden.

Verkauft ein Geschäft beispielsweise Dosen, muss es alle Einwegdosen gleicher Art und Größe annehmen – auch wenn die Marke nicht im Sortiment ist. "Die Rücknahme pfandpflichtiger Verpackungen ist keine Frage von Kulanz, sondern eine gesetzliche Pflicht", sagt Tristan Jorde von der Verbraucherzentrale Hamburg.

Schon gewusst?

Auch ein Rückrahmenlimit, wie es in einigen Filialen vermittelt wird, gibt es laut Unternehmenssprecher der gängigen Supermärkte und Discounter nicht (Details dazu hier). Es kann durchaus sein, dass der Automat kein Pfand annimmt, da der Auffangbehälter überfüllt ist. Doch sobald ein Mitarbeiter diesen geleert hat, muss die Pfandrückgabe wieder funktionieren.

Hunderte Millionen Euro bleiben beim Handel

Aufgrund dieser Missstände fordern Verbraucherschützer nun bessere Kontrollen und Sanktionen für Händler, die sich nicht an die Vorschriften halten. Grund ist nicht nur der Verbraucherärger, den diese Missstände auslösen. Das Problem hat auch eine finanzielle Dimension: Jede Flasche oder Dose, die nicht zurückgenommen wird, bedeutet bares Geld – allerdings nicht für die Kunden, sondern für den Handel. Denn so behält der Händler den Pfand für sich und muss ihn nicht an die Kunden zurückzahlen.

Schätzungen zufolge bleiben durch den sogenannten Pfandschlupf jährlich mehrere hundert Millionen Euro bei den Unternehmen hängen – auf Kosten der Verbraucher.

Hinzukommt, dass nicht zurückgegebene Pfandflaschen wertvoller Müll sind, die einfach achtlos entsorgt werden und somit nicht zurück in den Wertstoffkreislauf gelangen.

 
 
 
 
 
 
 

Pfandsammler besonders betroffen

Besonders hart trifft die verweigerte Rücknahme Menschen, die auf Pfand angewiesen sind. Nach Angaben der Verbraucherzentrale berichten viele Pfandsammler von Schikanen, Hausverboten und sogar Polizeieinsätzen. "Es ist beschämend, wie mit Menschen umgegangen wird, die lediglich ihr Recht einfordern", so Jorde.

Die Hamburger Verbraucherschützer sprechen von einem strukturellen Problem – und fordern ein Umdenken im Umgang mit Pfand und Pfandsammlern.

Verwendete Quellen
  • Verbraucherzentrale Hamburg, Pressemitteilung liegt der Redaktion vor
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