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Tiere bestatten – Rechte und Pflichten für Halter


Rechte und Pflichten
Wie Halter ihre Haustiere bestatten können

Von Silke Ahrens

Aktualisiert am 19.09.2023Lesedauer: 3 Min.
Qualitativ geprüfter Inhalt
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Für diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfältig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.

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Grab eines Hundes: Auf Tierfriedhöfen werden gerne Gedenksteine mit einer persönlichen Inschrift genommen.Vergrößern des Bildes
Grab eines Hundes: Auf Tierfriedhöfen werden gerne Gedenksteine mit einer persönlichen Inschrift genommen. (Quelle: Schöning/imago-images-bilder)

Haustiere sind für viele Menschen die engsten Vertrauten. Der Schmerz ist deshalb groß, wenn Hund oder Katze sterben. Der Tod bringt außerdem praktische Probleme mit sich: Denn wohin mit dem toten Tier?

Sterben Hund, Katze, Hase oder Wellensittich, kann das Halter schwer treffen. Umso wichtiger ist es für sie, dass ihr Tier angemessen bestattet wird. Hierbei sollten Tierbesitzer aber wissen, welche Bestimmungen gelten. Denn mancher Verstoß kann hohe Bußgeldzahlungen nach sich ziehen.

Wie Halter ihre Haustiere bestatten können

Es gibt vier gängige Möglichkeiten, mit dem toten Tier umzugehen. Es kann

  • beerdigt werden
  • in die Tierkörperbeseitigungsanstalt gebracht werden
  • in einem Tierkrematorium eingeäschert werden
  • von einem Präparator ausgestopft werden

Diese Kosten kommen auf die Halter zu

In vielen Fällen sterben kranke Tiere nicht zu Hause, sondern werden beim Tierarzt eingeschläfert. Wer möchte, kann sein Tier dort lassen. Der Tierarzt lässt es dann in eine Tierkörperbeseitigungsanlage bringen – das kostet meist 20 bis 30 Euro für eine Katze oder einen Hund. Hinzu kommen die Kosten für den Tierarzt.

Halter können ihr Tier auch auf einem Tierfriedhof begraben lassen – einzeln oder im Sammelgrab. Tierbestattungen auf Friedhöfen kosten meist zwischen 100 und 300 Euro, dazu kommen Kosten für die Grabmiete.

Eine andere Möglichkeit ist, das Tier in einem Krematorium einäschern zu lassen. Halter können die Urne begraben lassen oder mit nach Hause nehmen. Die Preise für eine Einzelkremierung liegen – je nach Gewicht des Tieres – zwischen 105 Euro und 315 Euro. Hinzu kommen die Kosten für das Gefäß.

Halter können das Tier auch ausstopfen lassen. Gesetzlich gibt es keine Regelungen, die dagegen sprechen. Das ist eher eine moralische Frage und letztlich eine Frage des Geldes: Einen mittelgroßen Hund präparieren zu lassen, kann bis zu 550 Euro kosten.

Welche Tiere darf man im eigenen Garten vergraben?

Manche Tiere dürfen auch im eigenen Garten bestattet werden. Entscheidend ist dabei die Größe. Kleine Haustiere wie Hamster, Wellensittiche oder Meerschweinchen dürfen im Garten ihre letzte Ruhe finden.

Für sehr große Haustiere ist eine Beerdigung auch im eigenen Garten illegal, wobei es hierbei keine exakten Vorgaben in Sachen Größe oder Gewicht gibt. Problematisch kann es etwa bei Wolfshunden und Doggen werden. Wer sich unsicher ist, sollte lieber bei seiner Kommune oder Gemeindeverwaltung nachfragen.

Bestattung auf dem eigenen Grundstück: Das ist zu beachten

Nur wer Eigentum besitzt, kann ein totes Tier einfach so auf dem Grundstück begraben. In allen anderen Fällen muss der Vermieter zustimmen. Grundsätzlich sollte die Grabstelle ein bis zwei Meter Abstand zur Grundstücksgrenze haben und mindestens 50 Zentimeter tief sein, besser noch einen Meter. Es gilt: Je tiefer, desto besser – schließlich sollen die Überreste nicht von anderen Tieren wieder ausgebuddelt werden.

Grabbeigaben sind verboten. Ratsam ist es, den Tierkörper in Material einzuwickeln, das leicht verrottet: also Wolldecken, Handtücher oder Zeitungen. Zudem darf der Garten nicht in einem Natur- oder Wasserschutzgebiet liegen. Denn die Leichengifte, die aus dem toten Tier entweichen, könnten Gewässer oder Böden verschmutzen.

Nicht außer Acht lassen sollten Halter auch die Todesursache. Sie sollten sich die Frage stellen: Hatte das Tier eine Krankheit, die eventuell auf den Menschen übergehen könnte? In einem solchen Fall ist eine Einäscherung die bessere Wahl. Am besten können Tierärzte einschätzen, ob von dem Lebewesen eine gesundheitliche Gefahr ausgeht.

Darf man ein Tier auch im Park oder Wald bestatten?

Auf keinen Fall. Außerhalb des eigenen Grundstücks ist eine Tierbestattung verboten. Öffentlicher Grund ist also generell ausgeschlossen. Bei Nichtbeachtung können zudem hohe Strafen drohen: Bis zu 15.000 Euro Bußgeld sind möglich.

Kann man ein Tier auch in der Tonne entsorgen?

Auch hier ist wieder die Größe des Tieres entscheidend. Grundsätzlich darf ein kleines Tier in die Tonne für den Restmüll gelegt werden – aber keinesfalls in die Biotonne. Als kleine Tiere gelten etwa Vögel und Hamster.

Wer dagegen ein fremdes totes Tier entsorgen will, sollte zum Telefon greifen und den Fund dem Ordnungsamt melden. Die Behörde bringt den Findling – wie gesetzlich vorgeschrieben – in die Tierkörperbeseitigungsanstalt.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherchen
  • Mit Material von Nachrichtenagentur dpa
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