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Steuerklasse nach Scheidung ändern - ab wann?


Scheidung am Anfang des Jahres
Steuerklasse: Ab wann muss sie geändert werden?

pk (CF)

Aktualisiert am 20.04.2016Lesedauer: 2 Min.
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Der Zeitpunkt einer Scheidung kann steuerliche Vorteile bringen.Vergrößern des Bildes
Der Zeitpunkt einer Scheidung kann steuerliche Vorteile bringen. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)

Durch eine Heirat bekommen Sie eine andere Steuerklasse, die nach einer Scheidung erneut geändert wird. Doch ab wann müssen Sie mit einer Änderung der Steuerklasse rechnen?

Steuerklasse nach der Scheidung: Was ändert sich?

Während das Einkommen in der Ehe gemeinsam veranlagt wird, tritt nach der Scheidung wieder die Einzelveranlagung in Kraft. Da die Einstufung in eine Steuerklasse immer nur für ein Kalenderjahr erfolgt, kann es demnach je nach Zeitpunkt der Scheidung etwas dauern, bis Sie wieder passend eingestuft werden. Einen finanziellen Nachteil bringt das natürlich für Sie nicht, da die Steuern dann mit dem Einkommensjahresausgleich wieder ausgeglichen werden. Es ist auch möglich, die Steuerklasse in der Mitte des Jahres zu ändern, sie gilt dann rückwirkend ab dem 1. Januar des jeweiligen Jahres.

Scheidung am Anfang des Jahres günstiger

Geändert wird die Steuerklasse in der Regel immer zu Beginn des nächsten Kalenderjahres, also zum 1. Januar, nachdem die Scheidung rechtskräftig geworden ist. Die gemeinsame Veranlagung fällt ab diesem Zeitpunkt ebenfalls weg. Wenn Sie keine Kinder haben, erhalten Sie beide die Steuerklasse 1. Derjenige, bei dem ein Kind lebt, erhält die Steuerklasse 2. Aus steuerrechtlicher Sicht ist aber der Zeitpunkt der Trennung entscheidend.

Beispiel 1:

Das Ehepaar trennt sich am 01. Februar 2016. Eine Änderung der Steuerklasse erfolgt erst zum 01. Januar 2017. Beide Partner können die steuerlichen Vorzüge über das gesamte Kalenderjahr ausnutzen.

Beispiel 2:

Erfolgt die Scheidung am 25. Dezember 2016, werden die Steuerklassen trotzdem zum 01. Januar 2017 geändert. Somit können beide die steuerlichen Vergünstigen bloß noch kurzfristig beanspruchen.

Es kann also steuerlich durchaus von Vorteil sein, wenn Sie sich am Anfang eines Jahres scheiden lassen. So können Sie noch für ein ganzes Jahr eine Zusammenveranlagung mit allen steuerlichen Vorteilen abgeben. Ob sich das für Sie lohnt, können Sie sich von Ihrem Steuerberater ausrechnen lassen.

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