t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeLebenLiebeBeziehung

Welche Scheidungsgründe sind rechtsgültig?


Trennung & Scheidung
Welche Scheidungsgründe sind rechtsgültig?

fh (CF)

02.12.2013Lesedauer: 1 Min.
Qualitativ geprüfter Inhalt
Qualitativ geprüfter Inhalt

Für diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfältig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.

Zum journalistischen Leitbild von t-online.

Wenn sich Eheleute scheiden lassen wollen, müssen für den Antrag triftige Scheidungsgründe vorliegen. Aber welche Scheidungsgründe sind rechtsgültig? Besonders wenn die Scheidung nur von einem der beiden Partner gewollt ist, müssen die Scheidungsgründe im Verfahren glaubhaft gemacht werden.

Scheidungsgründe: Recht zur Scheidung

Eine Scheidung ist grundsätzlich dann möglich, wenn eine Ehe nachweislich so zerrüttet ist, dass ein Zusammenleben nicht mehr möglich ist. Die Scheidungsgründe sind dabei ganz vielfältig. Entweder hat man sich einfach auseinandergelebt, die Liebe ist verschwunden oder es wurde ein anderer Partner gefunden.

Auch häusliche Gewalt gibt Ihnen das Recht, sich vom Ehepartner zu trennen. Weitere rechtsgültige Gründe, sich vom Partner scheiden zu lassen, ist zum Beispiel das Vorliegen einer schweren Suchterkrankung des Partners oder die Verweigerung, die gemeinsamen Kinder zu betreuen. In beiden Fällen ist es jedoch nicht ganz einfach, diese Gründe auch vor Gericht zu beweisen.

Nach Recht und Gesetz: Ablauf der Scheidung

Damit die Scheidung vor Gericht rechtsgültig durchgesetzt wird, muss zunächst ein Anwalt die nötigen Scheidungsunterlagen sowie Ihren Scheidungsantrag einreichen. Voraussetzung für den Antrag ist, dass Sie mindestens seit einem Jahr getrennt voneinander leben. Wenn nur einer der beiden Ehepartner mit der Scheidung einverstanden ist, wird der Zeitraum der räumlichen Trennung sogar auf drei Jahre verlängert, bis die Scheidung rechtsgültig wird.

Einige Ausnahmen gibt es jedoch, zum Beispiel das Vorliegen einer unzumutbaren Härte, wie psychische oder körperliche Gewalt, die ein Zusammenleben unmöglich macht. In diesem Fall kann die Ehe nach Erbringung von Beweisen auch eher geschieden werden.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website