Habe ich ein Recht auf Erstattung auch ohne Reisewarnung?
Reisen in Zeiten der Pandemie ist kein leichtes Unterfangen. Vor allem Urlaube in Risikogebiete fallen flach β das Geld gibt es dann zurΓΌck. Aber was passiert bei Stornierungen ohne Reisewarnungen?
Bei einer vom Kunden wegen der Corona-Gefahr stornierten Reise muss der Veranstalter unter UmstΓ€nden auch ohne vorliegende Reisewarnung den Preis voll erstatten. Das hat das Amtsgericht Frankfurt in einem am Montag verΓΆffentlichten Urteil (32 C 2136/20) entschieden.
Der KlΓ€ger hatte am 7. MΓ€rz dieses Jahres von sich aus eine fΓΌr Mitte April geplante Reise in den Golf von Neapel storniert. Der Veranstalter hatte auf einem Teil des Reisepreises als StornierungsgebΓΌhr bestanden, weil zu diesem Zeitpunkt noch keine Reisewarnung des AuswΓ€rtigen Amtes vorgelegen habe.
Gewisse Wahrscheinlichkeit als Grund ausreichend
Das Gericht stellte aber geringere AnsprΓΌche an einen RΓΌcktritt vom Reisevertrag aus unvermeidbaren und auΓergewΓΆhnlichen UmstΓ€nden, bei denen der Veranstalter voll erstatten muss. GrundsΓ€tzlich seien hier keine allzu strengen Anforderungen zu stellen, fΓΌhrte das Gericht aus.
Reisewarnungen fΓΌr das Reisegebiet seien nicht zwingend erforderlich und es genΓΌge bereits eine gewisse Wahrscheinlichkeit fΓΌr eine gesundheitsgefΓ€hrdende Ausbreitung des Virus. Dies sei zum Zeitpunkt der Reisestornierung bereits fΓΌr ganz Italien der Fall gewesen. Das Urteil ist rechtskrΓ€ftig.
- Nachrichtenagentur dpa-AFX