Diese neuen Gesetze gelten jetzt für Touristen in Italien
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2G ist nicht alles: Es gibt neue Skigesetze in Italien. Welche neuen Vorschriften jetzt für Winterurlauber in Südtirol und dem restlichen Italien gelten.
Corona überlagert gerade vieles. Zwischen 2G-Regel und Testpflicht ist bei manchen Skiurlaubern untergegangen, dass für sie in Italien einschließlich Südtirol seit Jahresbeginn weitere wichtige Vorschriften in Kraft getreten sind.
Konkret: Wer auf die Piste will, der braucht außer 2G eine Privathaftpflicht und muss eine Promillegrenze beachten. Für Jugendliche bis 18 Jahre besteht neuerdings Helmpflicht. Hier sind die Details:
Was für eine Haftpflichtversicherung muss vorgelegt werden?
Skifahrer müssen laut italienischem Parlamentsdekret Nr 40/2021 eine gültige Haftpflichtversicherung vorlegen, die Sach- und Personenschäden umfasst. Dazu kann man die vorhandene Versicherungspolice mit auf die Piste nehmen oder sich beim Versicherer den Haftpflichtschutz zum Beispiel per Mail bestätigen lassen.
Wichtig: In der Bestätigung müssen alle versicherten Personen mit Geburtsdatum genannt werden. Auch die Kinder müssen versichert sein! Eine deutschsprachige Bestätigung ist ausreichend.
Was passiert, wenn man keine Versicherung hat?
Fehlt der Nachweis, kann vor Ort gemeinsam mit dem Skipass eine entsprechende Tages-Police abgeschlossen werden. Die kostet zum Beispiel in den Dolomiti-Superski-Gebieten drei Euro pro Tag und Skipass.
Wer ganz ohne Versicherung auf die Piste geht, der muss mit einem Bußgeld in Höhe von 100 bis 150 Euro rechnen. Möglich ist laut ADAC überdies ein Entzug des Skipasses.
Wie funktioniert die neue Promilleregel auf der Piste?
Alkoholisierte Wintersportler müssen auf Italiens Skiabfahrten mit hohen Geldbußen rechnen. Ab einem Alkoholpegel von 0,5 Promille werden analog zum Straßenverkehr Bußgelder zwischen 250 und 1.000 Euro verhängt. Skifahren mit einem Alkoholpegel ab 0,8 Promille gilt als Straftat und wird entsprechend geahndet.
Was ist mit der Helmpflicht für Jugendliche?
Um das Verletzungsrisiko auf der Piste zu reduzieren, gilt in Südtirol und Italien seit vielen Jahren eine Helmpflicht für Kinder bis 14 Jahre. Diese wurde nun auf alle Skifahrer, Snowboarder und Rodler bis 18 Jahre ausgeweitet. Der Helm muss CE-zertifiziert sein.
Was ist noch zu beachten?
Reisen nach Italien müssen weiter über ein Online-Formular (https://app.euplf.eu/#/) angemeldet werden. Bei der Einreise in Italien gilt 2G, der zusätzliche negative Test wurde gerade abgeschafft. Ungeimpfte müssen für fünf Tage in Quarantäne, werden aber danach keine rechte Freude am Urlaub haben; denn im Hotel und Restaurant ist ebenfalls 2G vorgeschrieben. Impfzertifikate gelten in Italien ab Februar nur noch für sechs Monate.
Italien verlangt auch an Skiliften 2G ab zwölf Jahren, ab sechs Jahren ist im Lift eine Maske zu tragen. Auch in den Hütten gilt 2G. Skipässe sollen vorrangig online verkauft werden.
Wie die meisten Länder der Welt ist Italien aktuell vom Robert Koch-Institut als Hochrisikogebiet eingestuft und vom Auswärtigen Amt mit einer Reisewarnung belegt. Alle Reisenden müssen also vor der Rückkehr nach Deutschland die Digitale Einreiseanmeldung (www.einreiseanmeldung.de) ausfüllen.
Wer nicht geimpft oder genesen ist, der muss nach der Rückkehr in Deutschland für mindestens fünf Tage in Quarantäne. Die 7-Tages-Inzidenz in Italien liegt knapp unter 2.000, in Südtirol über 3.000 (www.provinz.bz.it/sicherheit-zivilschutz/zivilschutz/aktuelle-daten-zum-coronavirus.asp, Stand: 28.01.22).
Gilt meine Krankenversicherung in Italien?
Jein. Wer in Deutschland gesetzlich krankenversichert ist, der kann in allen EU-Ländern, also auch in Italien, zum Arzt gehen und Leistungen, die im Reiseland Teil der gesetzlichen Krankenversicherung sind, über die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) abrechnen. Darüber hinausgehende Leistungen lassen sich über eine freiwillige Auslandskrankenversicherung abrechnen.
Aber Achtung: Viele dieser Policen zahlen nicht, wenn für das Land eine Reisewarnung gilt. Dies ist aktuell für Italien der Fall. Da bleibt nur die Empfehlung, eine Auslandskrankenversicherung zu suchen, die auch in Hochrisikogebieten gilt.
- Reiseredaktion SRT
- Online-Formular für Reisen nach Italien
- Digitale Einreiseanmeldung für die Rückkehr nach Deutschland