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Italien: Neue Gesetze für Ski-Touristen – Promilleregel, Helmpflicht & mehr


Hohe Geldbußen drohen
Diese neuen Gesetze gelten für Ski-Touristen in Italien

srt, von Hans-Werner Rodrian

Aktualisiert am 27.10.2023Lesedauer: 2 Min.
Skigebiet: In Italien einschließlich Südtirol gibt es wichtige neue Vorschriften.Vergrößern des BildesSkigebiet: In Italien einschließlich Südtirol gibt es wichtige neue Vorschriften. (Quelle: GFC Collection/imago-images-bilder)
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Es gibt neue Skigesetze in Italien. Welche Vorschriften jetzt für Winterurlauber in Südtirol und dem restlichen Italien gelten.

In Italien einschließlich Südtirol gelten bereits seit Jahresbeginn 2022 neue Vorschriften, die auch in diesem Winterurlaub wieder wichtig sind. Konkret: Wer auf die Piste will, der braucht eine Privathaftpflicht und muss eine Promillegrenze beachten. Für Jugendliche bis 18 Jahre besteht neuerdings Helmpflicht. Hier sind die Details:

Was für eine Haftpflichtversicherung muss vorgelegt werden?

Skifahrer müssen laut italienischem Parlamentsdekret Nr 40/2021 eine gültige Haftpflichtversicherung vorlegen, die Sach- und Personenschäden umfasst. Dazu kann man die vorhandene Versicherungspolice mit auf die Piste nehmen oder sich beim Versicherer den Haftpflichtschutz zum Beispiel per Mail bestätigen lassen.

Wichtig: In der Bestätigung müssen alle versicherten Personen mit Geburtsdatum genannt werden. Auch die Kinder müssen versichert sein! Eine deutschsprachige Bestätigung ist ausreichend.

Was passiert, wenn man keine Versicherung hat?

Fehlt der Nachweis, kann vor Ort gemeinsam mit dem Skipass eine entsprechende Tages-Police abgeschlossen werden. Die kostet zum Beispiel in den Dolomiti-Superski-Gebieten drei Euro pro Tag und Skipass.

Wer ganz ohne Versicherung auf die Piste geht, der muss mit einem Bußgeld in Höhe von 100 bis 150 Euro rechnen. Möglich ist laut ADAC überdies ein Entzug des Skipasses.

Wie funktioniert die neue Promilleregel auf der Piste?

Alkoholisierte Wintersportler müssen auf Italiens Skiabfahrten mit hohen Geldbußen rechnen. Ab einem Alkoholpegel von 0,5 Promille werden analog zum Straßenverkehr Bußgelder zwischen 250 und 1.000 Euro verhängt. Skifahren mit einem Alkoholpegel ab 0,8 Promille gilt als Straftat und wird entsprechend geahndet.

Was ist mit der Helmpflicht für Jugendliche?

Um das Verletzungsrisiko auf der Piste zu reduzieren, gilt in Südtirol und Italien seit vielen Jahren eine Helmpflicht für Kinder bis 14 Jahre. Diese wurde nun auf alle Skifahrer, Snowboarder und Rodler bis 18 Jahre ausgeweitet. Der Helm muss CE-zertifiziert sein.

Gilt meine Krankenversicherung in Italien?

Jein. Wer in Deutschland gesetzlich krankenversichert ist, der kann in allen EU-Ländern, also auch in Italien, zum Arzt gehen und Leistungen, die im Reiseland Teil der gesetzlichen Krankenversicherung sind, über die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) abrechnen.

Darüber hinausgehende Leistungen lassen sich über eine freiwillige Auslandskrankenversicherung abrechnen.

Verwendete Quellen
  • Reiseredaktion SRT
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