Menü Icont-online - Nachrichten für Deutschland
HomeLebenReisenReisetippsBahnreisen

Deutsche Bahn schränkt wegen Überfüllung Service für Premium-Kunden ein


Schlagzeilen
AlleAlle anzeigen
Bayern-Beben: Flick bleibt stumm
Symbolbild für einen TextBesuch von König Charles III. verschobenSymbolbild für einen TextCathy Hummels verzichtet auf BH
Anzeige
Loading...
Loading...
Loading...

Deutsche Bahn: Auf diesen Service müssen Vielfahrer in Zukunft verzichten

Von t-online, lk

Aktualisiert am 03.02.2023Lesedauer: 1 Min.
An vielen Bahnhöfen: Die DB Lounges sind Wartebereiche für Reisende erster Klasse und Vielfahrer.
An vielen Bahnhöfen: Die DB Lounges sind Wartebereiche für Reisende erster Klasse und Vielfahrer. (Quelle: Manfred Segerer/imago images)
Facebook LogoTwitter LogoPinterest LogoWhatsApp Logo

Mit ihren DB Lounges bietet die Bahn deutschlandweit exklusive Wartebereiche an. Wer Zugang möchte, muss in Zukunft jedoch strengere Regeln befolgen.

Bei Verspätung oder langen Umsteigezeiten an deutschen Bahnhöfen gilt es, Geduld und ausreichend Sitzfleisch mitzubringen. Je nach Bahn-Status lässt sich die Wartezeit jedoch auch sehr komfortabel verbringen – etwa in einer der DB Lounges. Auf ihrer Webseite bewirbt die Bahn die "eleganten Sitzlandschaften, stilvolles Ambiente und aufmerksamen Service" der exklusiven Wartebereiche. Zugang haben Reisende der 1. Klasse und BahnBonus-Statuskunden. Mit den neuen Nutzungsbedingungen, die ab dem 1. März 2023 gelten, wird das Verwöhnprogramm für Vielfahrer stark eingeschränkt.

Zugang nur unter bestimmten Voraussetzungen

Ab März wird von BahnBonus Statuskunden für die Benutzung der DB Lounges zusätzlich das Vorzeigen eines Fernverkehrsfahrscheins gefordert. Wie der "Spiegel" vorab berichtet, seien die lockeren Zugangsbestimmungen von Kunden "missbraucht" worden, sodass es sich auch Statusinhaber ohne Reiseabsicht in den Lounges gemütlich machten. Auch die Tür zum Premiumbereich, in dem zusätzlich noch kostenfrei alkoholische Getränke und kleine Snacks auf die Kunden warten, soll in Zukunft strenger kontrolliert werden.

Begleitperson wird gestrichen

Zusätzlich wurde für Kunden mit Platin-Status sowie teils auch Inhabern einer Erster-Klasse-Fahrkarte die Option, einen Gast mitzubringen, aus den neuen Nutzungsbedingungen gestrichen. Hintergrund seien laut einem Spiegel-Bericht überfüllte Premiumlounges. Demnach haben die Atmosphäre, der Service und die Sitzplatzverfügbarkeit unter der hohen Auslastung gelitten.

Auch das analoge Unterhaltungsprogramm an Bord der ersten Klasse wird eingeschränkt: Zeitungen und Zeitschriften, die bisher frei zur Verfügung standen, wird es laut Aussage der Bahn in Zukunft nur noch digital geben.

Facebook LogoTwitter LogoPinterest LogoWhatsApp Logo
Verwendete Quellen
  • bahn.de: Nutzungsbestimmungen für die DB Lounge
  • Spiegel-Vorabmeldung 6/2023, Wirtschafts-Meldungen, Seite 59
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Zug zu spät: So bekommen Sie Ihr Geld zurück
  • Claudia Zehrfeld
  • Silke Ahrens
Von Claudia Zehrfeld, Silke Ahrens
Deutsche Bahn
Ratgeber

t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online folgen
FacebookTwitterInstagramYouTubeSpotify

Das Unternehmen
Ströer Digital PublishingJobs & KarrierePresseWerbenKontaktImpressumDatenschutzhinweiseDatenschutzhinweise (PUR)Jugendschutz



Telekom
Telekom Produkte & Services
KundencenterFreemailSicherheitspaketVertragsverlängerung FestnetzVertragsverlängerung MobilfunkHilfe & ServiceFrag Magenta


TelekomCo2 Neutrale Website