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Zebrastreifen: Wer muss anhalten? Es gibt eine Ausnahme


Ausnahmeregelung
Wer an Zebrastreifen nicht halten muss

  • Christopher Clausen Porträt
Von Christopher Clausen

Aktualisiert am 22.05.2023Lesedauer: 1 Min.
Qualitativ geprüfter Inhalt
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Für diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfältig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.

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Ein Fußgänger geht über einen Zebrastreifen: In Essen wollte ein betrunkener selbst einen auf die Straße malen.Vergrößern des Bildes
Zebrastreifen: Hier haben Fußgänger eigentlich immer Vorrang – bis auf einen Sonderfall. (Quelle: Ronald Wittek/dpa/Archiv/dpa-bilder)

An einem Zebrastreifen müssen Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer anhalten, wenn Fußgänger die Straße überqueren wollen. Doch es gibt eine Ausnahme.

In der Regel gilt an einem Zebrastreifen: Wer den Fußgängerüberweg zum Queren der Straße nutzt, hat Vorrang. Zumindest, wenn es sich um einen Fußgänger oder Rollstuhlfahrer handelt. Was für Fahrradfahrer gilt und wann Bußgelder drohen, lesen Sie hier. Alle anderen Verkehrsteilnehmer müssen anhalten und ermöglichen, dass Fußgänger sicher über die Straße kommen.

Diese Fahrzeuge dürfen durchfahren

Was die meisten nicht wissen: Es gibt eine wichtige Ausnahme. Laut Paragraf 26 Absatz 1 Satz 1 der Straßenverkehrsordnung haben Schienenfahrzeuge an Zebrastreifen Vorrang. Fußgänger müssen also warten, bis die Straßenbahn oder eine oberirdisch fahrende U-Bahn durchgefahren ist – und dürfen dann erst die Straße queren.

Dahinter steckt ein einfacher Grund: Schienenfahrzeuge transportieren viele Menschen und sollen möglichst pünktlich ihr Ziel erreichen. Wenn eine Tram an einem Zebrastreifen halten müsste, könnte das eine – unnötige – Verzögerung bedeuten. Hinzu kommt, dass Schienenfahrzeuge aufgrund ihres Gewichts einen deutlich längeren Bremsweg haben als Autos und nicht ausweichen können. Die Fahrer der Bahnen müssten schon vor dem Überweg sehr langsam fahren, um jederzeit bremsbereit zu sein.

Fahrer von Bahnen müssen Rücksicht nehmen

Trotz des Vorrangrechts für Schienenfahrzeuge sind die Fahrer allerdings verpflichtet, die Geschwindigkeit den Verkehrsverhältnissen anzupassen (Paragraf 3 Absatz 1 StVO). Wenn sich also Fußgänger, insbesondere Kinder, auf den Schienen befinden oder offensichtlich auf die Gleise treten, muss der Fahrer bremsbereit sein und notfalls auch eine Gefahrenbremsung einleiten.

Verwendete Quellen
  • Mit Material von dpa-tmn
  • zeit.de: "Muss die Straßenbahn am Zebrastreifen anhalten?"
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