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Wunsch-Kennzeichen behalten: Umzug oder neues Auto? So klappt's


Bei Umzug oder neuem Auto
Wunsch-Kennzeichen behalten – so klappt's

Von t-online, mab

Aktualisiert am 11.09.2024Lesedauer: 2 Min.
Lieblingsserie auf dem Nummernschild: Kürzel wie GZSZ ("Gute Zeiten, schlechte Zeiten") sind erlaubt. Was gegen die guten Sitten verstößt, ist hingegen verboten.Vergrößern des BildesLieblingsserie auf dem Nummernschild: Kürzel wie GZSZ ("Gute Zeiten, schlechte Zeiten") sind erlaubt. Was gegen die guten Sitten verstößt, ist hingegen verboten. (Quelle: Ralph Peters/imago-images-bilder)

Viele Fahrer wollen ihr Kennzeichen nie wieder hergeben und auch am neuen Auto oder Wohnort behalten. Diese Regeln gelten fürs Wunsch-Kennzeichen.

Wer ein Auto um- oder anmeldet, braucht häufig neue Kennzeichen. In vielen Fällen können aber auch vorhandene Nummernschilder fürs neue Auto oder am neuen Wohnort weiterhin genutzt werden. Was Sie dabei beachten sollten.

Kennzeichen nach Umzug behalten

Wer innerhalb Deutschlands umzieht, kann sein altes Kennzeichen an den neuen Wohnort mitnehmen – selbst wenn das neue Zuhause in einem anderen Bundesland liegt. Diese Regelung wurde im Jahr 2015 mit dem Ziel eingeführt, bürokratischen Aufwand zu verringern.

Praktisch ist die Mitnahme beispielsweise, wenn der Umzug – etwa wegen der Arbeit – nur für kurze Dauer ist und es danach in die Heimat zurück geht. Dann können Sie sich den Wechsel des Kennzeichens gleich zweimal ersparen.

Wichtig: Weiterhin müssen Sie das Auto bei der Zulassungsstelle des neuen Wohnorts auf Ihre nun aktuelle Wohnadresse anmelden. Es genügt aber, wenn Sie die Zulassungsbescheinigung Teil 1 ("Fahrzeugschein") beim Ummelden neu ausstellen lassen.

Wenn Sie das Auto vor dem Umzug am alten Wohnort abgemeldet haben, können Sie das Kennzeichen nicht mitnehmen. Dann wird bei der Anmeldung am neuen Wohnort auch ein neues Nummernschild nötig.

Kennzeichen für neues Auto übernehmen

Auch wer ein neues Auto kauft, möchte mitunter das alte Kennzeichen übernehmen – etwa aus Gewohnheit oder weil es ein besonderes Kürzel enthält. Darauf können Sie bei der Anmeldung in der Zulassungsstelle hinweisen. Häufig können Sie das Kennzeichen beim Abmelden sogar reservieren, wenn beispielsweise der Neuwagen noch eine Weile auf sich warten lässt. Die mögliche Zeitspanne liegt meist zwischen zehn und 90 Tagen, die Gebühr beträgt 12,80 Euro.

Kennzeichen bei Halterwechsel übernehmen

Auch wenn der Halter wechselt, muss nicht zwangsläufig das Nummernschild ausgetauscht werden – sofern das Auto im selben Zulassungsbezirk angemeldet bleibt. Wird beispielsweise ein Auto von den Eltern an den Nachwuchs am gleichen Wohnort übergeben, kann das Kennzeichen behalten werden.

Vom manchmal persönlichen Wert des Nummernschilds mal abgesehen, lohnt sich die Mitnahme aus einem weiteren Grund: Sie sparen sich die Kosten fürs Prägen neuer Schilder. Und das sind für ein klassisches Pkw-Doppelkennzeichen zwischen 20 und 40 Euro.

Verwendete Quellen
  • ADAC
  • Nachrichtenagentur SP-X
  • Eigene Recherche
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