t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



Menü Icon
t-online - Nachrichten für Deutschland
HomePolitikCorona-Krise

Nach Urteil: NRW weitet Corona-Maßnahmen im Einzelhandel aus


Für Buchläden und Gartenmärkte
Nach Urteil: NRW weitet Corona-Regeln im Einzelhandel aus

Von dpa, mam

Aktualisiert am 22.03.2021Lesedauer: 2 Min.
Blumenladen in Nordrhein-Westfalen: Auch für Schreibwarenläden und Buchhandlungen gelten nun schärfere Regeln (Symbolbild).Vergrößern des BildesBlumenladen in Nordrhein-Westfalen: Auch für Schreibwarenläden und Buchhandlungen gelten nun schärfere Regeln (Symbolbild). (Quelle: RHR-Foto/imago-images-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Ein Gericht in Nordrhein-Westfalen hatte die Corona-Beschränkungen im Einzelhandel vorübergehend kassiert. Doch das Land setzt die Kritik schnell um

Als Reaktion auf ein Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) hat das Land die Beschränkungen für den Einzelhandel ausgeweitet. Die Kundenbegrenzung pro Quadratmeter sowie die Terminbuchung bleiben damit nicht nur bestehen, sondern werden auch auf mehr Geschäfte als zuvor ausgeweitet, wie aus einer Mitteilung des Gesundheitsministeriums hervorgeht. Demnach gelten diese Beschränkungen ab sofort auch für Buchhandlungen, Schreibwarengeschäfte und Gartenmärkte, die seit dem 8. März ohne Terminvergabe öffnen durften.

Mit ihrer angepassten Corona-Schutzverordnung setze die Landesregierung die Maßgaben des Gerichts konsequent um, erklärte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). Die erweiterten Terminbuchungen seien aus "Gleichheitsgründen" vorgesehen. "Wichtig ist, dass das Gericht grundsätzlich die Verhältnismäßigkeit unserer Maßnahmen erneut bestätigt hat", erklärte Laumann. Alles Weitere sei nach der Ministerpräsidentenkonferenz zu entscheiden.

Gericht bemängelte unterschiedliche Regeln

Wenige Stunden zuvor hatte das Oberverwaltungsgericht die Corona-Regelungen im Einzelhandel teilweise gekippt, weil diese gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstießen. Grundsätzlich stufte das Gericht Beschränkungen für den Einzelhandel jedoch als verhältnismäßig ein.

Buchhandlungen, Schreibwarenläden und Gartenmärkte durften in Nordrhein-Westfalen bislang ohne gravierende Einschränkungen – also etwa ohne Terminbuchungen – betrieben werden. Modegeschäfte oder Elektronikketten jedoch nicht. Die Differenzierung zwischen den Geschäften wurde vom Oberverwaltungsgericht als unverhältnismäßig eingestuft.

Prozesswelle in mehreren Bundesländern

Geklagt hatte eine Filiale des Elektronikhändlers Media Markt. Die von dem Unternehmen geltend gemachten grundlegenden Bedenken an der Verhältnismäßigkeit der Beschränkungen für den Einzelhandel teilte der Senat jedoch schon bei der Außerkraftsetzung der Beschränkungen nicht. Insbesondere hieß es, die Beschränkung der Grundrechte von Einzelhändlern sei angesichts der gravierenden Folgen, die ein erneuter unkontrollierter Anstieg der Neuansteckungen für Leben und Gesundheit vieler Menschen hätte, voraussichtlich gerechtfertigt.

Media Markt ist nicht das einzige Unternehmen, das gegen die Corona-Verordnungen juristisch vorgeht. Im Gegenteil: Bei immer mehr Einzelhändlern in Deutschland endet nach Monaten des Lockdowns die Geduld. So klagten vor dem OVG Münster auch die Textilketten P&C und Breuninger sowie die Baumarktkette Obi gegen die Corona-Auflagen. Und auch in anderen Bundesländern sehen sich die Verwaltungsgerichte mit einer Prozesswelle konfrontiert. Nicht immer gehen die Entscheidungen zugunsten der Landesregierungen aus.

Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes etwa setzte bereits vor knapp zwei Wochen eine wesentliche Vorschrift zur Beschränkung des Einzelhandels vorläufig außer Vollzug. Auch dabei ging es um die Pflicht zur Terminbuchung und die Beschränkung auf einen Kunden pro 40 Quadratmeter, die derzeit in zahlreichen Geschäften gilt. Das Oberverwaltungsgericht des Saarlands sah darin eine Ungleichbehandlung gegenüber "privilegierten Geschäftslokalen" wie Buchhandlungen und Blumenläden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website