Bundesverfassungsgericht entscheidet: Berlin-Wahl kann stattfinden
Die Wiederholungswahl in Berlin findet wie geplant statt. Γber die Verfassungsbeschwerde dagegen wird aber weiterverhandelt.
Berlin wÀhlt am 12. Februar. Das Bundesverfassungsgericht lehnte es im Eilverfahren ab, eine Verschiebung der Wahl zum Abgeordnetenhaus anzuordnen, wie die Karlsruher Richter am Dienstag mitteilten. Die genaue Prüfung, ob die komplette Wiederholung der Pannenwahl von 2021 verfassungsgemÀà ist, steht allerdings noch aus und wird erst im Nachhinein erfolgen.
Eine BegrΓΌndung fΓΌr die Entscheidung teilte das Bundesverfassungsgericht nicht mit. Diese werde den Beteiligten gesondert ΓΌbermittelt, heiΓt es in der Pressemitteilung.
Wegen der vielen Pannen hatte der Berliner Verfassungsgerichtshof die Wahl vom 26. September 2021 insgesamt fΓΌr ungΓΌltig erklΓ€rt. Damit muss sie vollstΓ€ndig wiederholt werden. Gegen dieses Urteil wurden mehrere Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe eingereicht.
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Chaotische ZustΓ€nde in Wahllokalen
Der 26. September 2021 war in der Hauptstadt ein Superwahltag gewesen: Mit den Wahlen zum Abgeordnetenhaus und den Kommunalparlamenten fanden die Bundestagswahl und ein Volksentscheid statt. Parallel lief auΓerdem der Berlin-Marathon.
Die Folge waren teils chaotische ZustΓ€nde in den Wahllokalen. Weil bei der Planung fΓΌr die einzelne Stimmabgabe viel zu wenig Zeit einkalkuliert worden war, bildeten sich lange Schlangen. Einige Wahllokale mussten vorΓΌbergehend schlieΓen, weil die Stimmzettel ausgegangen waren. Vielerorts lieΓ man die Wartenden dafΓΌr bis weit nach 18 Uhr ihre Stimme abgeben β wΓ€hrend lΓ€ngst die ersten Prognosen verΓΆffentlicht wurden. Mindestens 20.000 bis 30.000 Stimmen waren laut Verfassungsgerichtshof von Wahlfehlern betroffen.
- bundesverfassungsgericht.de: Pressemitteilung vom 31.01.2023
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa