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Bundesverfassungsgericht: Berlin-Wahl kann wie geplant am 12. Februar stattfinden


Eilantrag abgelehnt
Bundesverfassungsgericht entscheidet: Berlin-Wahl kann stattfinden

Von t-online, yer

Aktualisiert am 31.01.2023Lesedauer: 1 Min.
Steinblock vor dem Bundesverfassungsgericht (Archivbild): Zur Prüfung der Wahlwiederholung in Berlin hat sich das Gericht eine Frist zum Anfang März gesetzt.Vergrößern des BildesSteinblock vor dem Bundesverfassungsgericht (Archivbild): Ob die komplette Wiederholung verfassungsgemäß ist, wird noch geprüft. (Quelle: via www.imago-images.de)
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Die Wiederholungswahl in Berlin findet wie geplant statt. Über die Verfassungsbeschwerde dagegen wird aber weiterverhandelt.

Berlin wählt am 12. Februar. Das Bundesverfassungsgericht lehnte es im Eilverfahren ab, eine Verschiebung der Wahl zum Abgeordnetenhaus anzuordnen, wie die Karlsruher Richter am Dienstag mitteilten. Die genaue Prüfung, ob die komplette Wiederholung der Pannenwahl von 2021 verfassungsgemäß ist, steht allerdings noch aus und wird erst im Nachhinein erfolgen.

Eine Begründung für die Entscheidung teilte das Bundesverfassungsgericht nicht mit. Diese werde den Beteiligten gesondert übermittelt, heißt es in der Pressemitteilung.

Wegen der vielen Pannen hatte der Berliner Verfassungsgerichtshof die Wahl vom 26. September 2021 insgesamt für ungültig erklärt. Damit muss sie vollständig wiederholt werden. Gegen dieses Urteil wurden mehrere Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe eingereicht.

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Chaotische Zustände in Wahllokalen

Der 26. September 2021 war in der Hauptstadt ein Superwahltag gewesen: Mit den Wahlen zum Abgeordnetenhaus und den Kommunalparlamenten fanden die Bundestagswahl und ein Volksentscheid statt. Parallel lief außerdem der Berlin-Marathon.

Die Folge waren teils chaotische Zustände in den Wahllokalen. Weil bei der Planung für die einzelne Stimmabgabe viel zu wenig Zeit einkalkuliert worden war, bildeten sich lange Schlangen. Einige Wahllokale mussten vorübergehend schließen, weil die Stimmzettel ausgegangen waren. Vielerorts ließ man die Wartenden dafür bis weit nach 18 Uhr ihre Stimme abgeben – während längst die ersten Prognosen veröffentlicht wurden. Mindestens 20.000 bis 30.000 Stimmen waren laut Verfassungsgerichtshof von Wahlfehlern betroffen.

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