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Berlin | Leiche aus Bordell identifiziert – neue Details


Durch "massive Gewalt" gestorben
Tote Frau aus Bordell identifiziert

Von dpa
Aktualisiert am 19.04.2023Lesedauer: 1 Min.
Mitarbeiter der Gerichtsmedizin transportieren an der Weserstraße eine Leiche zu ihrem Fahrzeug: In einem Bordell in einer Wohnung in Berlin-Friedrichshain ist eine Frau vermutlich getötet worden.Vergrößern des BildesMitarbeiter der Gerichtsmedizin transportieren an der Weserstraße eine Leiche zu ihrem Fahrzeug: In einem Bordell in Berlin-Friedrichshain ist eine Frau vermutlich getötet worden. (Quelle: Paul Zinken/dpa)
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Eine Chinesin ist in einem Bordell tot aufgefunden worden. Nun hat die Staatsanwaltschaft neue Details zu der Verstorbenen bekannt gegeben.

Die in einem Bordell in Berlin-Friedrichshain tot aufgefundene Frau ist infolge "massiver Gewalt" gestorben. Das habe die Obduktion der Leiche ergeben, teilte ein Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit. Zuvor hatte der "Tagesspiegel" berichtet.

Bei dem Opfer handelt es sich nach Angaben des Sprechers um eine 1967 geborene chinesische Staatsbürgerin. Ihre Leiche war am vergangenen Montag in einer Wohnung des Bordells in der Weserstraße gefunden worden. Eine Mordkommission ermittelt.

Unklar, wer Frau getötet hat

Laut Staatsanwaltschaft gibt es noch keinen konkreten Verdacht, wer die Frau getötet haben könnte. Auch die Hintergründe müssten noch geklärt werden. Anhaltspunkte für einen Raubmord sehen die Ermittler derzeit eher nicht.

Gefunden worden war die tote Frau nach den Angaben des 75 Jahre alten Vermieters der Wohnung und eines 35-jährigen Bekannten. Zu diesem Zeitpunkt hatte sie laut Obduktion "etwas weniger als 24 Stunden dort gelegen", so der Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Nach bisherigen Informationen hat die Frau in dem Bordellbetrieb, der in der Wohnung untergebracht war, als Prostituierte gearbeitet. In welchen Strukturen dies erfolgte, sollen die Ermittlungen klären. Dazu würden derzeit Zeugen vernommen. Nach ersten Erkenntnissen soll der 75-jährige Vermieter nicht direkt in den Bordellbetrieb eingebunden gewesen sein.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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