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"Letzte Generation" – Blockade eine Nötigung? Berliner Gericht entscheidet


Autofahrer hätten Bahn fahren können
Landgericht: Blockade von "Letzter Generation" ist keine Nötigung

Von t-online, jl

Aktualisiert am 12.06.2023Lesedauer: 2 Min.
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Aktivisten der Klimaschutz-Initiative "Letzte Generation" blockieren eine Straße in Berlin. (Quelle: IMAGO/M. Popow)
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Immer wieder werden Klimaaktivisten der "Letzten Generation" wegen Nötigung verurteilt. Nun hat ein Berliner Gericht einen anderen Weg eingeschlagen.

Eine Straßenblockade stellt nicht unbedingt eine unerlaubte Nötigung gegenüber den Autofahrern dar. Das hat ein Berliner Gericht entschieden und den entsprechenden Vorwurf abgelehnt. Entschieden hat dies das Landgericht Berlin am 31. Mai. Zuerst hatte der "Tagesspiegel" berichtet. Die Begründung des Gerichts für das Urteil: Zum einen sei es den Autofahrern vorab möglich gewesen, auf den öffentlichen Personennahverkehr umzusteigen, da die "Letzte Generation" bekannt gemacht hatte, Straßen in der Hauptstadt blockieren zu wollen. Alternativ hätten die Autofahrer auch mehr Zeit einplanen können.

Zum anderen habe der Verkehr nur etwas länger als eine halbe Stunde gestanden. Dies sei "hinsichtlich der üblichen Stauzeiten" in Berlin noch "moderat". Es habe sich zwar ein Rückstau an der Blockade gebildet. "Dessen Ausmaß sich anhand der Aktenlage nicht feststellen lässt, der Verkehr ist aber nur kurzzeitig zum absoluten Stillstand gekommen", so die Urteilsbegründung. Eine Sprecherin der Berliner Gerichte betonte jedoch, dass es sich um eine Einzelfallentscheidung handelte.

Die Blockade, die dem Prozess zugrunde lag, hatte am 30. Juni 2022 stattgefunden.

"Letzte Generation" in Berlin: Erneute Blockade in der Hauptstadt

Am Montagmorgen hatten Klimaaktivisten der "Letzten Generation" erneut den Verkehr blockiert. Mehrere Aktivisten begaben sich am Großen Stern in Tiergarten auf die Fahrbahn. Einige Aktivisten haben sich auf die Straße geklebt. Der Große Stern ist der Kreisverkehr um die Siegessäule.

Eine Sprecherin der Berliner Polizei bestätigte t-online die Blockade. Nach ersten Erkenntnissen werde der Große Stern von drei Seiten aus blockiert. Insgesamt seien zwölf Aktivisten an der Aktion beteiligt, von denen sich mehrere festgeklebt hätten.

Drei der Aktivisten hätten eine Sand-Harz-Mischung verwendet, um ihre Hände an die Straße zu kleben, so die Polizeisprecherin. Diese ist besonders schwer wieder von der Straße zu entfernen. In der Vergangenheit mussten Einsatzkräfte öfter mit schwerem Gerät Stücke aus der Straße schneiden, um die Blockaden wieder aufzuheben. Nach einer knappen Stunde war die Blockade aufgelöst. Zehn Personen wurden in Gewahrsam genommen.

Verwendete Quellen
  • tagesspiegel.de: Umsteigen auf Bus und Bahn für Autofahrer "generell möglich"
  • Anfrage bei der Pressestelle der Berliner Gerichte
  • Gerichtsbeschluss vom 31.05.2023
  • t-online.de
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