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13-Jähriger mit Opas Auto verschwunden – auf Campingplatz entdeckt


Ein Mädchen führte zum Wiederauffinden
Vermisster 13-Jähriger mit Opas Auto aufgetaucht

Von t-online, ads, mpr

Aktualisiert am 19.07.2023Lesedauer: 2 Min.
Eine Polizistin hält ein Auto an (Symbolbild): Der Junge konnte in der Nacht zu Dienstag bei einer Sichtung entwischen.Vergrößern des BildesEine Polizistin hält ein Auto an (Symbolbild): Der Junge konnte in der Nacht zu Dienstag bei einer Sichtung entwischen. (Quelle: Maximilian Koch/imago-images-bilder)

Die viertägige Spritztour eines 13-Jährigen mit dem Wagen seines Großvaters hat ein Ende. Gefunden wurde er auf einem Campingplatz – und das nicht allein.

Der seit Sonntag verschwundene Junge, der mit dem Auto seines Opas aus Glienicke/Nordbahn davongefahren war, ist wieder da. Und er hat sich offenbar eine gute Zeit gemacht: Seinen Kurzurlaub verbrachte er mit seiner jugendlichen Mitbewohnerin an der Ostsee.

Tagelang hatte die Polizei nach dem 13-Jährigen gesucht. Eine Spur aus der Nacht zu Dienstag war ins Leere gelaufen. Der ausschlaggebende Hinweis kam nun von der 15-Jährigen, mit der der Ausreißer in derselben Kinder- und Jugendeinrichtung im Landkreis Oberhavel lebt. Das berichtet die dpa unter Berufung auf die Polizei. Die ebenfalls Vermisste hatte ihn auf seiner Reise offenbar begleitet und ihre Mutter vom Campingplatz aus angerufen, wie ein Sprecher der Polizei t-online mitteilte. Wann und wo der Junge das Mädchen ins Auto des Großvaters einsteigen ließ, ist noch unklar.

Offenbar war bei der Sichtung des Fluchtwagens in der Nacht zu Dienstag aufgrund des Tempos und der Lichtverhältnisse nicht aufgefallen, dass das Mädchen neben dem flüchtigen 13-Jährigen saß. Deren Anruf gab den Ermittlern eine entscheidende Möglichkeit: Sie orteten das Handy der Jugendlichen.

Keine Strafe für den 13-Jährigen

So stellte sich dem Sprecher zufolge heraus, dass die beiden sich in Schleswig-Holstein befanden. Vor Ort fand die Polizei sie dann auf einem Campingplatz im Kreis Plön, mitsamt dem Mercedes des Großvaters des 13-Jährigen. Für die Erziehungsberechtigten der beiden Ausreißer gibt es jetzt Entwarnung. Der Junge kommt zurück in seine Wohneinrichtung. Für seine viertägige Autofahrt muss er sich strafrechtlich nicht verantworten.

Zwar sei er ohne Fahrerlaubnis gefahren, was strafbar ist – aufgrund seines Alters können auf ihn aber höchstens erzieherische Maßnahmen vonseiten des Jugendamts zukommen, wie der Sprecher erklärt. Auch dem Großvater sei wohl kein Vorwurf zu machen, da der 13-Jährige den Wagen ohne sein Zutun nahm.

Verwendete Quellen
  • Telefonate mit der Polizeidirektion Nord
  • Eigene Recherche
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