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"Letzte Generation" in Berlin: Klimaaktivist muss 2.700 Euro zahlen


Gericht entscheidet
Klimaaktivist blockierte mehrfach Verkehr – und muss zahlen

Von dpa, nhe

19.07.2023Lesedauer: 1 Min.
Blockade der "Letzten Generation" (Archivbild): In Berlin ist ein Aktivist zu einer Geldstrafe verurteilt worden.Vergrößern des BildesBlockade der "Letzten Generation" (Archivbild): In Berlin ist ein Aktivist zu einer Geldstrafe verurteilt worden. (Quelle: Metodi Popow/imago images)
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Ein Aktivist der "Letzten Generation" ist in Berlin verurteilt worden. Weil er den Verkehr mehrfach blockierte, muss er nun zahlen.

Weil er an acht Straßenblockaden in Berlin beteiligt war, ist ein Klimaaktivist zu einer Geldstrafe von 2.700 Euro verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten sprach den 25-Jährigen am Mittwoch der gemeinschaftlichen Nötigung in acht Fällen sowie des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte durch Festkleben auf der Fahrbahn in sieben Fällen schuldig. "Es werden Dritte instrumentalisiert und zum Teil des Protests gemacht, obwohl sie es nicht wollen", hieß es in der Urteilsbegründung.

In einem Fall war ein Rettungswagen laut Ermittlungen wegen einer Straßenblockade etwa drei Minuten verzögert worden. Eine Rettungsgasse sei allerdings schnell geschaffen worden, verlas der Vorsitzende Richter im Prozess einen Vermerk der Polizei. Ob es zu einer gesundheitlichen Beeinträchtigung durch die Verzögerung kam, sei nicht dokumentiert worden.

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Quelle: t-online

Bundesweit Dutzende Verfahren gegen den Aktivisten

Der aus Bayern stammende Angeklagte gab seine Beteiligung an den acht Aktionen zwischen Juni und Oktober vorigen Jahres zu. Er demonstriere bei Straßenblockaden "auf unübliche Art für Klimaschutzmaßnahmen, die angemessen sind", so der 25-Jährige. Bundesweit sollen gegen ihn Dutzende Verfahren im Zusammenhang mit Aktionen der Gruppe Letzte Generation anhängig sein. Eine rechtskräftige Verurteilung gibt es noch nicht.

Der Richter entsprach mit der verhängten Geldstrafe in Höhe von 180 Tagessätzen zu je 15 Euro dem Antrag der Staatsanwältin. Zugunsten des Klimaaktivisten sei zu werten, dass er nicht aus eigensüchtigen Motiven gehandelt habe. Die Verteidigerin hatte auf Freispruch plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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