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Löwen-Jagd in Kleinmachnow: Forderung nach strengeren Regeln zur Wildtier-Haltung


Raubkatze, Giftschlange und Co.
Nach Löwen-Suche: Forderung nach strengen Regeln zur privaten Wildtier-Haltung

Von dpa
30.07.2023Lesedauer: 2 Min.
Foto: In Kleinmachnow bei Berlin ist eine angebliche Löwin gesichtet worden.Vergrößern des BildesEine Löwin als Haustier? Brandenburgs Landestierschutzverband fordert strenge Regeln. (Quelle: Jannik Läkamp)
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Tagelang hat die Polizei in und um den Berliner Vorort Kleinmachnow herum nach einer angeblichen Löwin gesucht. Nun fordert der Landestierschutzverband von Brandenburg eine Verordnung gegen die private Haltung gefährlicher Tiere.

Der Landestierschutzverband fordert ein strengeres Vorgehen in Brandenburg gegen die private Haltung exotischer und gefährlicher Tiere. In anderen Bundesländern gebe es eine Gefahrtier-Verordnung, Brandenburg solle hier nachziehen, sagte der Verbandsvorsitzende Rico Lange der Deutschen Presseagentur. Amtstierärzte bezweifeln jedoch die Wirkung.

Nach solchen Verordnungen ist das Halten bestimmter gefährlicher Tiere für private Zwecke nicht erlaubt, auch um die Bevölkerung zu schützen. Laut der Verordnung des Landes Berlin fallen darunter Menschenaffen, große Raubkatzen, Panzerechsen, Giftschlangen, giftige Spinnen und Skorpione. Für manche Tierarten kann es Ausnahmegenehmigungen geben.

Die Debatte über die Haltung gefährlicher Raubtiere und den Umgang damit ist angesichts der Suche nach einer vermeintlichen Löwin in Kleinmachnow südlich von Berlin wieder entbrannt. Das Thema sei in der Politik angekommen, sagte Tierschützer Lange: "Da ist Bewegung drin." Nach Langes Meinung halten sich Privatleute exotische und gefährliche Tiere vor allem aus "Prestigegründen". Eine artgerechte Haltung sei vielfach nicht möglich.

Tierärzteverband widerspricht Tierschützern

Der Verband der Tierärzte im öffentlichen Dienst in Brandenburg hält eine Gefahrtier-Verordnung nicht für unbedingt notwendig. "Eine Verordnung löst die Probleme nicht", sagte die Vorsitzende Silke Neuling aus Luckenwalde. Sie verweist dabei auf das Verbot zur Haltung bestimmter Hunderassen in Brandenburg und sagte, es gebe es solche Tiere im Land trotzdem noch.

Mit Blick auf exotische und gefährlich geltende Tiere in Privathand sagte Amtstierärztin Neuling: "Es gibt Tierhalter, die machen das als Hobby und auch gut." Sie bezweifele, dass man mit einer Verordnung an die Besitzer herankomme, die Tiere etwa illegal und nicht gut hielten.

Unterbringung von illegal gehaltenen Tieren schwierig

Behörden, die aufgrund von Verstößen eingreifen müssten, wissen Neuling zufolge oft nicht, wo sie als gefährlich geltende Tiere unterbringen können. "In Tierheimen geht das nicht." Es sei ein Problem fürs Veterinäramt, wenn es plötzlich einen Platz etwa für mehrere Giftschlangen finden müsse. Amtstierärztin Neuling appellierte an Tierhalter, sich vor der Anschaffung von Tieren gut über die Haltung und die Anforderungen zu informieren.

In Brandenburg erfasst das Landesamt für Umwelt im Rahmen seiner Zuständigkeit für das Washingtoner Artenschutzabkommen die Haltung von Tieren besonders geschützter Arten, die gemeldet werden müssten. Zur Gefahrenabwehr gibt es keine spezielle Regelung. Die Veterinärämter erfahren laut Landesumweltamt normalerweise von gewerblichen Tierhaltungen, gemeint sind etwa Zirkusse und Filmtierschulen. Hierfür sind Genehmigungen nach dem Tierschutzgesetz notwendig.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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