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Kitas in Berlin: Bundesverwaltungsgericht kippt Kostengrenze für Extras


Betreiber dürfen mehr verlangen
Gericht kassiert Berliner Kita-Kostengrenze

Von dpa, yer

Aktualisiert am 26.10.2023Lesedauer: 2 Min.
Kinder beim Mittagessen in einer Kita (Symbolbild):Vergrößern des BildesKinder beim Mittagessen in einer Kita (Symbolbild): Manche Kitas verlangen für Extra-Leistungen wie zum Beispiel Bio-Essen Zuzahlungen. (Quelle: IMAGO/Jens Schlueter)
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Berliner Kitas dürfen selbst entscheiden, wie viel Eltern für Extra-Leistungen zahlen müssen. Das Bundesverwaltungsgericht erklärte die Grenze von 90 Euro für unwirksam.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die in Berlin geltende Obergrenze für Kita-Zuzahlungen für unwirksam erklärt. Freie Kita-Betreiber hätten die Autonomie, in ihren pädagogischen Angeboten über das hinauszugehen, was Träger der öffentlichen Jugendhilfe für erforderlich halten, begründete das Gericht in Leipzig am Donnerstag (Az.: BVerwG 5 C 6.22). Das schließe das Recht ein, die entstehenden Mehrkosten über Zuzahlungen der Eltern abzudecken. Die Bundesrichter verurteilten das Land Berlin zudem, 200.000 Euro an eine Kita-Trägerin zurückzuzahlen, die gegen die Regelungen geklagt hatte.

Die Trägerin betreibt laut Gericht drei Kindertagesstätten mit rund 400 Betreuungsplätzen. In den Kitas gibt es bilinguale Angebote und mehr Personal als allgemein üblich. Für den höheren Aufwand wurden die Eltern zur Kasse gebeten.

Am 1. September 2018 war in Berlin allerdings eine Obergrenze für Zuzahlungen von höchstens 90 Euro im Monat eingeführt worden. Mehr Geld durften Kitas für Extra-Leistungen wie zusätzliche Sportangebote, Bio-Essen oder Sprachunterricht seitdem nicht mehr verlangen. Seit August 2018 ist der Kitabesuch in Berlin für alle Kinder bis auf einen Verpflegungsanteil von 23 Euro im Monat kostenfrei.

Vorinstanzen hatten anders entschieden

Weil die Kita-Trägerin auf höheren Zuzahlungen bestand, kürzte das Land ihr im Gegenzug die monatliche Betriebskostenerstattung. Dagegen klagte die Betreiberin – und hatte jetzt anders als in den Vorinstanzen beim Bundesverwaltungsgericht Erfolg.

Maßgeblich für die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts waren der Gleichheitssatz des Grundgesetzes und der Grundsatz der Trägerpluralität. Vor diesem Hintergrund sei die strikte Obergrenze unverhältnismäßig.

Die Obergrenze für Zuzahlungen von 90 Euro im Monat war gemeinsam mit Trägern der freien Jugendhilfe und Verbänden entwickelt worden. Ziel war es, allen Eltern und Kindern unabhängig von ihren finanziellen Möglichkeiten den gleichen Zugang zu allen Angeboten zu ermöglichen. Berlin hatte 2018 die Kita-Gebühren als erstes Bundesland komplett abgeschafft.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • berlin.de: Kostenbeteiligungen und Zuzahlungen in der Kindertagesbetreuung
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