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Berlin: Ausbruch aus Maßregelvollzug – Insassen auf der Flucht


Angriff mit Pfanne
"Hochgefährliche" Insassen fliehen aus Maßregelvollzug

Von t-online, MAS, mpr

Aktualisiert am 24.12.2023Lesedauer: 1 Min.
Die Polizei startete eine großangelegte Suche.Vergrößern des BildesDie Polizei hat eine großangelegte Suche gestartet: Zwei flüchtige Männer sollen bewaffnet sein.
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In Berlin sind zwei Insassen aus einem Maßregelvollzug geflohen. Dabei attackierten sie eine Frau mit einer ungewöhnlichen "Waffe". Noch in der Nacht startete die Polizei eine großangelegte Suche.

Zwei mutmaßlich bewaffnete Personen sind in der Nacht zu Heiligabend aus einem Krankenhaus des Maßregelvollzugs in Berlin-Reinickendorf entkommen. Das berichteten zuerst unter anderem die "Berliner Zeitung" sowie ein Reporter vor Ort.

Am Mittag von Heiligabend bestätigten die Berliner Polizei und die zuständige Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege den Ausbruch. Demnach stuft die ärztliche Leitung des Krankenhauses des Maßregelvollzugs die beiden Männer aufgrund ihrer psychischen Erkrankung als gefährlich ein.

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Bei der Flucht des Duos seien zwei Mitarbeiterinnen verletzt worden. Nach bisherigen Erkenntnissen soll "ein 34-jähriger Untergebrachter des Maßregelvollzugs im Olbendorfer Weg gegen 3.30 Uhr eine 45-jährige Krankenschwester unter einem Vorwand zu sich gerufen und diese dann mit einer Pfanne angegriffen haben", so die Polizei und die Senatsgesundheitsverwaltung.

Krankenschwester muss stationär behandelt werden

Eine 53-jährige Kollegin sei der Frau zu Hilfe gekommen und daraufhin von dem Mann mit einem Messer attackiert worden. Mit dem zweiten Insassen sei der 34-Jährige dann von dem Gelände des Maßregelvollzugs geflohen.

Die 53-jährige Krankenschwester sei zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus gebracht worden. Ihre Kollegin sei ambulant behandelt worden. Die Polizei sucht nach wie vor nach den beiden flüchtigen Männern.

In einem Maßregelvollzug sind Menschen untergebracht, "die aufgrund einer psychischen Erkrankung, einer Intelligenzminderung oder einer Suchterkrankung eine Straftat begangen haben", erklärt der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL).

Verwendete Quellen
  • Reporter vor Ort
  • Gemeinsame Pressemitteilung der Berliner Polizei und der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege vom 24. Dezember 2023
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