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Berlin: 25-Jähriger auf "Neuköllner Maientagen" erstochen – Jugendstrafe


Jugendstrafen für Täter
Mord auf Volksfest in der Hasenheide – Urteil

Von t-online, nhe

Aktualisiert am 23.02.2024Lesedauer: 3 Min.
"Neuköllner Maientage": Hier wurde im April 2022 ein 25-Jähriger erstochen.Vergrößern des Bildes"Neuköllner Maientage": Hier wurde im April 2022 ein 25-Jähriger erstochen. (Quelle: Pond5 Images/imago-images-bilder)
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Vor knapp zwei Jahren kam es zu einem tödlichen Messerangriff auf einem Volksfest in Berlin-Neukölln. Nun ist das Urteil gefallen.

Im Falle des erstochenen 25-jährigen Mohamed R. auf den "Neuköllner Maientagen" im Volkspark Hasenheide ist am Freitagvormittag das Urteil gefallen. Der damals 21-jährige Haupttäter namens Omar O. (heute 22 Jahre) wurde wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von acht Jahren verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er dem späteren Opfer gemeinsam mit anderen auf dem Volksfest am Abend des 30. April 2022 mit einem Messer mehrere Stiche zufügte. Diese trafen insbesondere in den Oberkörper, hieß es damals in der Anklage. O. habe den Tod des Geschädigten billigend in Kauf genommen.

Der Angeklagten war demnach mit weiteren jungen Männern in der Hasenheide unterwegs, als sie den 25-Jährigen an einem Boxstand entdecken. Erst sei aus der Gruppe Pfefferspray versprüht worden, dann hätten der heute 22-Jährige und ein gesondert verfolgter Mittäter auf das arglose Opfer eingestochen. Dem 25-Jährigen sei es noch gelungen, seine Schusswaffe zu ziehen und dem 22-Jährigen mit dem Griff zu schlagen. Dann sei der Mann, der insgesamt zehn Messerstiche erlitten habe, tödlich verletzt zusammengebrochen.

Mord auf Volksfest: Täter agierte heimtückisch

Das Gericht sah zudem auch die Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe als erfüllt an. O. habe die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers R. ausgenutzt, entschied der Vorsitzende der Kammer. Sein Motiv sei Rache für eine vorangegangene Demütigung gewesen.

Die Vorgeschichte laut des Vorsitzenden Richters Marc Spitzkatz: "Bei einem zufälligen Treffen wurde ein Handschlag verweigert, zwei Monate später führte das zur Eskalation." Der 22-Jährige sei bei einer ersten Auseinandersetzung in die Flucht geschlagen worden. Dafür habe er sich rächen und dabei als Sieger hervorgehen wollen, "um seine Ehre wiederherzustellen". O. bleibt nach dem Urteil in Untersuchungshaft, teilt das Gericht weiter mit.

Gericht verhängt Jugend- statt Freiheitsstrafe

Mitangeklagt war auch der 21-jährige Mohamed Os. Bei ihm konnte laut des Gerichts kein Tötungsvorsatz nachgewiesen werden. Er schlug das Opfer laut Anklage mit der Faust, um ihn zu verletzen und seine Gegenwehr zu beeinträchtigen. Er wurde wegen Beteiligung an einer Schlägerei zu einem Dauerarrest von zwei Wochen verurteilt. Ihm solle zudem für ein Jahr ein Betreuungshelfer unterstellt werden.

Beide Angeklagte waren zur Tatzeit zwischen 18 und 21 Jahre alt. Das Gericht musste daher entscheiden, ob sie nach dem Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden. "Wegen erheblicher Reifeverzögerung wurden beide von der Kammer Jugendlichen gleichgestellt", heißt es in dem Urteil. Deshalb wurden sie zu Jugendstrafen und nicht zu Freiheitsstrafen verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Tat ist dem Clan-Milieau zuzuordnen

Der Hauptangeklagte hatte sich im Prozess teilgeständig geäußert. Sie hätten den 25-Jährigen verprügeln, aber nicht töten wollen. Er habe erst zum Messer gegriffen, als der Gegner eine Pistole gezogen habe. Der 21-Jährige hatte alle Vorwürfe zurückgewiesen. Die Staatsanwaltschaft hatte Jugendstrafen von elf beziehungsweise sechs Jahren gefordert. Die Verteidiger des Hauptangeklagten plädierten auf einen Schuldspruch wegen gefährlicher Körperverletzung, die Anwälte des 21-Jährigen forderten Freispruch.

Bei dem Angriff handelte es sich um eine Tat aus dem Clan-Milieu. Knapp eine Woche nach dem Mord wurde der Verstorbene in Neukölln beerdigt. Mehr dazu lesen Sie hier. Bei dem Getöteten handelt es sich um einen Bruder von Nidal R., der im Herbst 2018 vor den Augen seiner Familie auf dem Tempelhofer Feld erschossen worden war. Er war der Polizei als Wiederholungstäter mit Beziehungen zu arabischstämmigen Clans bekannt. Bislang konnte die Polizei in diesem Fall keinen Täter verhaften.

Verwendete Quellen
  • Mit Informationen der Nachrichtenagentur dpa
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