Verwaltungsgericht Berlin Abschiebung von EU-Bürgern nach Pro-Palästina-Demo gestoppt

Das Berliner Verwaltungsgericht hat die Abschiebung zweier Iren nach Pro-Palästina-Protesten vorerst untersagt. Die Ausländerbehörde hatte ihnen die EU-Freizügigkeit entzogen.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat zum zweiten Mal die geplante Abschiebung von EU-Bürgern nach propalästinensischen Protesten in der Hauptstadt gestoppt. Wie das Gericht am Dienstag mitteilte, gab es dem Eilantrag einer Irin statt. Bereits am 10. April hatte ein irischer Staatsbürger vor Gericht Erfolg.
Die Berliner Ausländerbehörde hatte beiden Iren sowie einer Polin im März die EU-Freizügigkeitsrechte entzogen. Auch eine US-Amerikanerin sollte ausgewiesen werden. Begründet wurde dies mit ihrer Teilnahme an propalästinensischen Demonstrationen, bei denen es zu Straftaten gekommen sei.
Innenverwaltung: Personen sind Gefahr für öffentliche Sicherheit
Die Innenverwaltung argumentierte, von den Personen gehe eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit aus. Innenstaatssekretär Christian Hochgrebe (SPD) verwies dabei besonders auf gewaltsame Vorfälle an der Freien Universität Berlin im Oktober 2024.
Das Verwaltungsgericht kritisierte, die Ausländerbehörde sei ihrer "Amtsaufklärungspflicht nicht in ausreichendem Maße" nachgekommen. Sie habe versäumt, die Ermittlungsakten bei der Staatsanwaltschaft anzufordern.
Die Bescheide des Landesamts für Einwanderung gelten nun vorerst nicht. Wann über die Hauptsacheklagen entschieden wird, ist laut Gericht noch unklar. Auch die anderen Betroffenen haben Eilanträge gestellt.
- Nachrichtenagentur dpa
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