Ab Montag Bundespolizei verhängt Waffenverbot an zwölf Bahnhöfen in Berlin

Vier Wochen lang gilt an wichtigen Berliner Bahnhöfen ein Verbot für gefährliche Gegenstände. Die Maßnahme soll die Sicherheit erhöhen.
Die Bundespolizei verhängt in Berlin erneut ein Verbot für Waffen und gefährliche Gegenstände an zwölf wichtigen Bahnhöfen. Die Regelung gilt ab kommendem Montag bis zum 30. Juni, 4 Uhr morgens. Betroffen sind täglich die Zeiten zwischen 14 Uhr und 4 Uhr des Folgetages.
Das Verbot umfasst zentrale Knotenpunkte des Berliner Nahverkehrs wie Hauptbahnhof, Alexanderplatz und Zoologischer Garten. Auch die Bahnhöfe Friedrichstraße, Gesundbrunnen, Spandau, Ostbahnhof, Warschauer Straße, Ostkreuz, Lichtenberg, Neukölln und Südkreuz sind einbezogen.
Diese Gegenstände sind an den Bahnhöfen verboten
Die Liste der verbotenen Gegenstände ist umfangreich. Neben Messern, Äxten und Baseballschlägern sind auch Feuerwaffen aller Art untersagt. Dazu zählen Pistolen, Revolver und Gewehre ebenso wie Luft-, Feder- und Pelletwaffen. Auch Scheren mit einer Klingenlänge über sechs Zentimeter, Beile, Schwerter, Eisäxte und Schlagstöcke dürfen nicht mitgeführt werden. Selbst Bogen, Armbrüste und Schleudern fallen unter das Verbot.
Laut Bundespolizei hat die Gewalt an Bahnhöfen zugenommen. Das Verbot solle Gewalttaten verhindern und Reisende sowie Polizeibeamte schützen. Einsatzkräfte werden die Einhaltung kontrollieren. Bei Verstößen drohen Sicherstellungen und Zwangsgelder.
Die Bundespolizei wählte den Zeitraum bewusst: "Jetzt geht die Freiluftsaison los", erklärte ein Sprecher. Ähnliche Verbote gab es bereits in der Vergangenheit.
Die Senatsinnenverwaltung plant ein dauerhaftes Waffen- und Messerverbot im gesamten Berliner Nahverkehr. Wann genau es kommen soll, steht aber noch nicht fest. Seit Februar gibt es bereits drei Messerverbotszonen an den Kriminalitätsschwerpunkten Leopoldplatz, Görlitzer Park und Kottbusser Tor.
- Nachrichtenagentur dpa
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