t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalBerlin

Beamte in Berlin: Frau kassierte jahrelang zu viel Gehalt – Urteil


Jahrelang fiel es niemanden auf
Beamtin kassierte über 610.000 Euro zu viel Gehalt – Urteil

Von t-online
11.06.2025 - 18:54 UhrLesedauer: 2 Min.
Frau zählt die Geldscheine in ihrem Portmonee (Symbolfoto): Eine Beamtin ist am Mittwoch in Berlin wegen Betrugs verurteilt worden.Vergrößern des Bildes
Frau zählt die Geldscheine in ihrem Portemonnaie (Symbolfoto): Eine Beamtin ist am Mittwoch in Berlin wegen Betrugs verurteilt worden. (Quelle: Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa./dpa)
News folgen

Jeden Monat wurde ihr Geld überwiesen, das ihr gar nicht zustand. Dagegen unternahm eine Berliner Beamtin nichts – und das jahrelang. Nun kam es zu einem Urteil in dem Fall.

Eine langjährige Mitarbeiterin des Deutschen Archäologischen Instituts (DAI) ist am Mittwoch wegen Betrugs in einem besonders schweren Fall zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten sah es als erwiesen an, dass die 57-jährige Oberamtsrätin über Jahre hinweg unberechtigt Auslandszuschläge für sich und ihre Familie bezogen hatte – obwohl sie längst wieder in Berlin lebte.

Loading...

Dem Urteil zufolge informierte die Beamtin die zuständige Besoldungsstelle nicht über ihren tatsächlichen Wohnsitz: Dadurch kassierte sie über einen Zeitraum von rund drei Jahren monatlich etwa 6.900 Euro an unrechtmäßigen Zahlungen. Insgesamt wurde eine sogenannte Überzahlung von rund 670.000 Euro festgestellt, wie eine Zeugin vor Gericht aussagte.

Berlin statt Jemen: Beamtin bekam 6.900 Euro pro Monat zu viel

Nach Angaben des Gerichts war die Frau bereits im März 2011 mit ihrer Familie aus dem Jemen nach Deutschland zurückgekehrt – zunächst der Ehemann und die Kinder, ab Ende 2013 dann auch sie selbst. Dennoch meldete sie sich offiziell nicht ab. Sie habe die Auslandsdienststelle Sanaa weiterhin von Berlin aus geleitet, erklärte die Angeklagte im Prozess. Ihr Hausrat sei dort verblieben, sie sei jederzeit bereit gewesen, zurückzukehren.

Die Vorsitzende Richterin betonte jedoch, dass die Beamtin ihrer Pflicht zur Mitteilung einer Statusänderung nicht nachgekommen sei. Ein einfacher Hinweis an die Besoldungsstelle hätte genügt, um den Irrtum zu korrigieren. Das Gericht ging deshalb von Vorsatz aus.

Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwältin. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert und angekündigt, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen. Demnach habe das Institut jederzeit über den Aufenthaltsort der Frau Bescheid gewusst. Bereits vor der Anklageerhebung war es nach Angaben des Verteidigers zu einem Vergleich vor dem Verwaltungsgericht gekommen. Inzwischen hat die Frau rund 512.000 Euro zurückgezahlt.

Verwendete Quellen
  • Mit Informationen der Nachrichtenagentur dpa
Transparenzhinweis

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...


Bleiben Sie dran!
App StorePlay Store
Auf Facebook folgenAuf X folgenAuf Instagram folgenAuf YouTube folgenAuf Spotify folgen


Telekom