Urteil gefallen Enkel tötet Großvater bei nächtlichem Besuch

Nach Mitternacht öffnen Großeltern ihrem Enkel die Tür. Was dann geschieht, endet tödlich. Jetzt steht das Urteil des Landgerichts fest.
Nach dem gewaltsamen Tod eines 88-Jährigen in Berlin-Marzahn hat das Berliner Landgericht die Unterbringung des Enkelsohnes in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Der 24-Jährige hatte seinen Großvater durch Schläge und Tritte getötet und seine 84-jährige Großmutter schwer verletzt.
Der psychisch kranke Deutsche war am 8. Februar dieses Jahres nach Mitternacht zu seinen Großeltern in die Lea-Grundig-Straße gefahren. Als er sich später bedrückt fühlte und die Wohnung wieder verlassen wollte, kam es zur Tragödie. Der Großvater wollte den Enkelsohn überreden, noch zu bleiben – daraufhin schlug und trat der 24-Jährige zu. "Er wollte um jeden Preis aus der Wohnung kommen", erklärte der Vorsitzende Richter Bernd Miczajka.
Der 88-Jährige starb noch am Tatort
Der 88-Jährige starb noch am Tatort. Auch die Großmutter erlitt durch schwere Schläge gegen Kopf und Gesicht erhebliche Verletzungen. Als Polizisten an der Tür klingelten, ließ der Enkel von der Seniorin ab und floh über den Balkon. Kurz darauf wurde er festgenommen.
Bei der Polizei gestand der 24-Jährige, der sich in einer Ausbildung zum Physiotherapeuten befand, die Tat. Er erklärte, er habe "alle anderen als Feinde betrachtet". Als sein Großvater am Boden lag, sei er zu sich gekommen und habe "alles verstanden".
Junger Mann litt zur Tatzeit laut Gericht an Schizophrenie
Das Gericht stellte fest, dass der junge Mann zur Tatzeit an einer schizophrenen Erkrankung litt und in einem psychotischen Zustand handelte. Da er nicht schuldfähig war, kann er nicht bestraft werden. Juristisch handelt es sich um Totschlag und gefährliche Körperverletzung.
Der Richter begründete die Unterbringung damit, dass der psychisch kranke Enkelsohn ohne Behandlung gefährlich für die Allgemeinheit sei. Bei Behandlungseinsicht sei die Prognose nach Einschätzung einer psychiatrischen Gutachterin "langfristig als gut anzusehen".
Das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidiger hatten keinen konkreten Antrag gestellt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
- Mit Informationen der Nachrichtenagentur dpa
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