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Berliner Senat erschwert Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen


Beschluss des Senats
Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen erschwert

Von dpa
Aktualisiert am 03.08.2021Lesedauer: 1 Min.
Blick auf einen Wohnblock in Schöneberg (Symbolbild): Immer mehr Mietwohnung verschwinden von Berliner Wohnungsmarkt.Vergrößern des Bildes
Blick auf einen Wohnblock in Schöneberg (Symbolbild): Immer mehr Mietwohnung verschwinden von Berliner Wohnungsmarkt. (Quelle: Joko/imago-images-bilder)
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Wer in Berlin Mietwohnungen zu Eigentumswohnungen umwandeln will, braucht dafür künftig eine behördliche Genehmigung. Der Senat hofft damit den Verlust von Mietwohnraum in der Hauptstadt auszubremsen.

Berlin erschwert die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. Der Senat beschloss am Dienstag dazu eine Rechtsverordnung. Darin wird die ganze Stadt als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen – Umwandlungen in bestehenden Gebäuden ab fünf Wohnungen bedürfen dann einer behördlichen Genehmigung.

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Ein komplettes Umwandlungsverbot bedeutet das zwar nicht, weil Ausnahmen vorgesehen sind, etwa im Falle eines Verkaufs an Mieter. Gleichwohl erhofft sich der Senat, den anhaltenden Trend zur Umwandlung zumindest zu bremsen, wie Stadtentwicklungssenator Sebastian Scheel (Linke) bei der ersten Senatsbefassung vor zwei Wochen deutlich gemacht hatte. Denn die Umwandlung von Mietwohnungen in Wohnungseigentum habe den Verlust bedarfsgerechten Mietwohnraums in der gesamten Stadt zufolge, erklärte er.

Möglich gemacht hat die neue Regelung das erst kürzlich beschlossene Baulandmobilisierungsgesetz auf Bundesebene. Es erlaubt den Ländern, Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt auszuweisen. Allerdings ist das Ganze bis spätestens Ende 2025 befristet.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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