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Nach Geldautomaten-Sprengung in Mariendorf: Vier Jahre Haft


Berlin
Nach Geldautomaten-Sprengung in Mariendorf: Vier Jahre Haft

Von dpa
07.03.2022Lesedauer: 2 Min.
Gesprengter GeldautomatVergrößern des Bildes
Ein gesprengter Geldautomat. (Quelle: Matthias Balk/dpa/Symbolbild/dpa)
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Nach der Sprengung eines Geldautomaten in Berlin-Mariendorf sind zwei der Täter verurteilt worden. Haftstrafen von jeweils vier Jahren ergingen gegen die Angeklagten. Die 28- und 34-jährigen Männer hätten sich des Diebstahls, des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion sowie der Sachbeschädigung schuldig gemacht, begründete das Berliner Landgericht am Montag. Die Richter ordneten die Einziehung von Taterträgen in Höhe von rund 142.000 Euro an. Die Angeklagten hatten gestanden.

Vier Täter hatten laut Ermittlungen in der Nacht zum 12. Juli 2021 im Vorraum einer Bankfiliale ein Gasgemisch in einen Automaten eingeführt und zur Explosion gebracht. Rund 142.000 Euro seien erbeutet worden. Entgegen der Anklage sei jedoch kein bandenmäßiges Handeln festgestellt worden, hieß es im Urteil.

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Einer der Männer hatte noch Geld in den Armen gehalten, als die von Anwohnern alarmierte Polizei eintraf, schilderte im Prozess ein Polizeibeamter. Der 28-jährige Angeklagte sei in der Nähe des Tatorts gefasst worden. Zwei bislang unbekannte Komplizen seien in einem Fluchtwagen entkommen. "Der Vorraum der Filiale glich einem Trümmerfeld", so der Zeuge.

Die Angeklagten hatten jeweils ihren Tatbeitrag gestanden, zu den weiteren Komplizen aber geschwiegen. Beide erklärten, sie hätten nicht als Bandenmitglieder agiert. Der 28-Jährige gab an, er habe sich kurzfristig am Vorabend der Tat bereiterklärt. Er habe sich "aus Geldnot auf die Sache eingelassen". Nach der Explosion habe er Geldscheine eingesammelt, so der Bauhelfer. Auch der 34-Jährige gab Schulden als Motiv an. Ihm seien 10.000 Euro in Aussicht gestellt worden, so der Familienvater.

Der Staatsanwalt war unter anderem von einem Bandendiebstahl ausgegangen und hatte Haftstrafen von jeweils fünf Jahren und zehn Monaten gefordert. Die Verteidiger beantragten Strafen von dreieinhalb beziehungsweise maximal vier Jahren Gefängnis. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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