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Berlin: Missbrauchsverfahren gegen HIV-Arzt eingestellt


Nach zehn Jahren
Missbrauchsverfahren gegen Berliner HIV-Arzt eingestellt

Von t-online
10.07.2025 - 03:40 UhrLesedauer: 1 Min.
Ein Schild weist auf das Landgericht Berlin hin (Symbolbild): Der inzwischen 67 Jahre alte Arzt muss insgesamt 25.000 Euro zahlen.Vergrößern des Bildes
Ein Schild weist auf das Landgericht Berlin hin (Symbolbild): Der inzwischen 67 Jahre alte Arzt muss insgesamt 25.000 Euro zahlen. (Quelle: Jens Kalaene/dpa)
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Ein HIV-Mediziner entgeht einer Verurteilung: Nach über zehn Jahren wird das Missbrauchsverfahren gegen Zahlung eingestellt. Was dahinter steckt.

Ein langwieriges Strafverfahren gegen einen HIV-Mediziner in Berlin ist nach mehr als zehn Jahren zu Ende gegangen – ohne rechtskräftige Verurteilung. Das Landgericht Berlin stellte das Missbrauchsverfahren gegen den 67-jährigen Arzt gegen Zahlung einer Geldauflage von 25.000 Euro ein.

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Von der Summe sollen 12.500 Euro an einen Menschen gehen, der Anzeige erstattet hatte. Die restlichen 12.500 Euro fließen an zwei gemeinnützige Einrichtungen, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.

Die Staatsanwaltschaft hatte seit 2014 gegen den Mediziner ermittelt. 2016 erhob sie Anklage wegen sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses. Die Anklage umfasste fünf mutmaßliche Taten bei körperlichen Untersuchungen zwischen August 2011 und Mai 2013. Der Arzt bestritt vor Gericht alle Vorwürfe.

Staatsanwaltschaft hatte seit 2014 gegen den Mediziner ermittelt

Im November 2021 verurteilte das Amtsgericht Tiergarten den Mediziner nach 22 Verhandlungstagen zu einer Geldstrafe von 45.000 Euro. Das Gericht ging dabei lediglich von einem Betroffenen aus. Bei drei weiteren Männern, die Vorwürfe erhoben hatten, sprach es den Angeklagten frei. Ein fünfter Fall wurde abgetrennt und später eingestellt, weil ein Zeuge verhandlungsunfähig war.

Das Urteil wurde jedoch nicht rechtskräftig, da der Arzt Berufung einlegte. Auch die Staatsanwaltschaft ging zunächst in Berufung wegen der Freisprüche, zog diese jedoch später zurück.

Im Berufungsverfahren berücksichtigte das Landgericht nach Angaben der Sprecherin auch, dass der Angeklagte nicht vorbestraft ist. Sobald der Mediziner die Geldauflage gezahlt hat, stellt das Gericht das Verfahren endgültig ein. In diesem Fall gelte die Unschuldsvermutung.

Verwendete Quellen
  • Mit Informationen der Nachrichtenagentur dpa
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