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Freispruch: Vermögen von Kunstsammler nicht veruntreut


Berlin
Freispruch: Vermögen von Kunstsammler nicht veruntreut

Von dpa
16.03.2022Lesedauer: 2 Min.
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Vor einem Landgericht hält eine Statue der Justitia eine Waagschale. (Quelle: Stefan Puchner/dpa/Symbolbild/dpa)
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Zwei Rechtsanwälte und die langjährige Lebensgefährtin eines Kunstsammlers und Mäzens sind am Berliner Landgericht freigesprochen worden. Der Vorwurf der Untreue in Millionenhöhe zum Nachteil des Sammlers habe sich nicht bestätigt, so das Urteil. "Sie sind unschuldig", sagte der Vorsitzende Richter nach fast fünfmonatigem Prozess. Auch die Staatsanwaltschaft hatte auf Freispruch plädiert. Die Anklage war zunächst davon ausgegangen, dass mehr als 22 Millionen Euro aus dem Vermögen des im September 2020 gestorbenen Mäzens veruntreut worden seien.

Den beiden Juristen und der 54-jährigen Frau war vorgeworfen worden, im Herbst 2018 als Geschäftsführer beziehungsweise faktische Geschäftsführer einer GmbH agiert zu haben. Ohne Zustimmung des betagten Unternehmers hätten sie dessen Aktienanteile auf eine der Frau gehörenden gemeinnützigen Gesellschaft transferiert, hieß es.

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Dieser Vorwurf habe sich nicht bestätigt, entschied die 36. Große Strafkammer des Landgerichts. Eine Kernfrage im Prozess sei gewesen, welche Wünsche der Senior für seine Nachlassplanung hatte. Ein wichtiger Punkt für ihn sei gewesen, dass seine unterschiedlichen Sphären - seine Familie in der Schweiz und seine Berliner Familie - gerecht behandelt werden sollten. Nach der Beweisaufnahme könne man den Schluss, dass der hochbetagte Mäzen von der gewünschten Übertragung seiner Aktienanteile abgerückt sein könnte, nicht ziehen.

Verteidiger hatten erklärt, die Behauptungen der in der Schweiz ansässigen Angehörigen hätten sich nicht bestätigt. Die 54-jährige Geschäftsfrau sagte kurz vor dem Urteil, das Verfahren sei genutzt worden, um sie und ihren langjährigen Partner zu trennen.

Ein Anwalt der Frau hatte zu Prozessbeginn erklärt, bei der Firma mit Sitz in Polen habe es sich um ein Unternehmen gehandelt, das seine Mandantin und der Kunstsammler gemeinsam aufgebaut hätten. Es habe zudem einen Erbvertrag gegeben. Die Staatsanwaltschaft habe nach einer Strafanzeige im April 2020 versäumt, den damals 99 Jahre alten Mann zu fragen, ob in seinem Sinne gehandelt worden sei.

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