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Mietendeckel Berlin: Senat will Urteil aus Karlsruhe abwarten


Verfahren soll ausgesetzt werden
Berlin setzt bei Mietendeckel auf Bundesverfassungsgericht

Von dpa, t-online
17.07.2020Lesedauer: 2 Min.
Wohnhäuser in Berlin: Die Rechtmäßigkeit des Mietendeckels bleibt umstrittenVergrößern des BildesWohnhäuser in Berlin: Die Rechtmäßigkeit des Mietendeckels bleibt umstritten (Quelle: imago/Seelinger)
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Ob der Berliner Mietendeckel rechtmäßig ist, bleibt umstritten. Der Senat möchte nun eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abwarten und das Berliner Verfahren aussetzen.

Bei der rechtlichen Bewertung des umstrittenen Mietendeckels hofft der Berliner Senat auf eine Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Die Anwälte des Senats regten deshalb beim Verfassungsgerichtshof des Landes an, das dortige Verfahren bis zu einer Entscheidung aus Karlsruhe auszusetzen. Das sagte eine Sprecherin der Senatsverwaltung für Wohnen am Freitag.

Demnach hat sich das Bundesverfassungsgericht schon länger mit der Thematik befasst, als das Gericht in Berlin. Es erscheine nicht sinnvoll, strittige Rechtsfragen in parallelen Verfahren vor dem Bundes- und dem Landesverfassungsgericht zu klären.

Entscheidung gegen ähnlichen Fall in Bayern

Am Donnerstag war die Klage der Initiatoren eines Volksbegehrens für einen Mietenstopp in München vom Bayerischen Verfassungsgericht abgelehnt worden. Das Mietrecht sei Sache des Bundes, landesweite Volksbegehren sind jedoch nur für Landesgesetze zulässig.

Nach dem Urteil in Bayern wachsen die Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Berliner Gesetzes. CDU und FDP sehen den Mietendeckel am Ende. "Die Länder haben keine Gesetzgebungskompetenz für das Mietrecht. Deshalb ist auch der vermeintliche Mietendeckel in Berlin verfassungswidrig", erklärte der CDU-Landesvorsitzende Kai Wegner am Donnerstag. Ähnlich äußerte sich der wohnungspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Daniel Föst. Das Urteil sei ein wichtiges Signal, auch für Berlin. Weil das Thema bundesweit relevant ist, soll die Entscheidung jetzt in Karlsruhe fallen.

In Berlin sind seit dem 23. Februar die Mieten von 1,5 Millionen Wohnungen auf dem Stand vom Juni 2019 eingefroren. Ab 2022 dürfen sie höchstens um 1,3 Prozent jährlich steigen. Wird eine Wohnung wieder vermietet, muss sich der Vermieter an neue, vom Staat festgelegte Obergrenzen und die zuletzt verlangte Miete halten. CDU und FDP in Berlin gehen mit Verfassungsklagen auf Landes- und Bundesebene gegen den Mietendeckel vor.

Verwendete Quellen
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