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Bushido-Prozess Berlin: Yasser Abou-Chaker aus U-Haft entlassen


Haftverschonung gewährt
Bruder von Arafat Abou-Chaker nicht mehr in U-Haft

Von dpa
Aktualisiert am 06.01.2021Lesedauer: 2 Min.
Arafat Abou-Chaker im Gericht: Sein Bruder Yasser ist aus der U-Haft entlassen worden.Vergrößern des BildesArafat Abou-Chaker im Gericht: Sein Bruder Yasser ist aus der U-Haft entlassen worden. (Quelle: Olaf Wagner/imago-images-bilder)
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Ein Bruder von Clanchef Arafat Abou-Chaker ist wieder auf freiem Fuß. Er steht aber weiter wegen Straftaten gegen Rapper Bushido vor Gericht.

Ein Bruder des Berliner Clanchefs Arafat Abou-Chaker und Mitangeklagter im Prozess wegen Straftaten zum Nachteil des Rappers Bushido ist wieder frei. Der 39-Jährige sei per Gerichtsbeschluss von der weiteren Untersuchungshaft gegen Auflagen verschont worden, sagte eine Gerichtssprecherin am Mittwoch. Zuvor hatte die "B.Z." berichtet. Am Montag habe Yasser Abou-Chaker das Gefängnis verlassen können.

Eine U-Haft, die länger als ein halbes Jahr dauert, gilt als unverhältnismäßig. Wenn mildere Maßnahmen zur Sicherung des Strafverfahrens greifen, sei die Haftverschonung gesetzlich vorgesehen, hieß es. Der Haftbefehl wegen mutmaßlicher Beteiligung an Straftaten gegen Bushido sei aber nicht aufgehoben, so die Sprecherin.

Prozess wegen Krankheit verschoben

Der 39-Jährige muss sich nun laut Gericht zweimal wöchentlich bei der Polizei melden und darf Deutschland nicht verlassen. Er habe seinen Reisepass abgeben sowie 50.000 Euro hinterlegen müssen.

In dem Landgerichts-Prozess gegen den Clanchef Arafat Abou-Chaker und drei seiner Brüder sollte ursprünglich am Mittwoch die Befragung von Bushido als Zeuge fortgesetzt werden, der auch Nebenkläger ist. Der Termin wurde wegen Erkrankung eines Gerichtsmitglieds abgesagt. Nun soll es am 13. Januar weitergehen. Der 39-Jährige Yasser war bislang der einzige, der in U-Haft saß.

Dem Hauptangeklagten Arafat Abou-Chaker werden versuchte schwere räuberische Erpressung, Freiheitsberaubung, Nötigung, gefährliche Körperverletzung und Beleidigung vorgeworfen. Der damalige Partner von Bushido habe nicht akzeptieren wollen, dass der Musiker 2017 die Geschäftsbeziehungen zu dem Clanchef auflöste.

Laut Gericht gibt es einen zweiten Haftbefehl gegen Yasser Abou-Chaker, der jetzt ebenfalls außer Vollzug gesetzt wurde. Dänische Behörden hatten demnach einen Auslieferungs-Haftbefehl wegen eines dortigen Ermittlungsverfahrens erlassen. Auch in diesem Fall sei der Verdächtige gegen Auflagen von der weiteren U-Haft verschont worden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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