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Bushido: Clanchef Arafat Abou-Chaker verlangte Hälfte der Einnahmen


Berliner Clanprozess
Bushido: Arafat Abou-Chaker verlangte Hälfte der Einnahmen

Von dpa
Aktualisiert am 10.02.2021Lesedauer: 2 Min.
Anis Mohamed Youssef Ferchichi, bekannt als Bushido, sitzt in einem Gerichtssaal: Er hat wieder gegen Arafat Abou-Chaker ausgesagt.Vergrößern des BildesAnis Mohamed Youssef Ferchichi, bekannt als Bushido, sitzt in einem Gerichtssaal: Er hat wieder gegen Arafat Abou-Chaker ausgesagt. (Quelle: Paul Zinken/dpa-Zentralbild/Archivbild/dpa-bilder)
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Rapper Bushido hat nach eigener Aussage in etlichen Fällen 50 Prozent seiner Einnahmen an den Berliner Clanchef Arafat Abou-Chaker gezahlt. Er habe an seinen damaligen Geschäftspartner aber nicht freiwillig gezahlt, sagte Bushido am Mittwoch vor dem Berliner Landgericht als Zeuge. "Da, wo er das Gefühl hatte, dass er die Finger krumm gemacht hat, hat er 50 Prozent verlangt." Er wisse nicht, was bei den Rechnungen konkret zugrunde gelegt worden sei. In einer früheren Befragung hatte Bushido gesagt, Abou-Chaker habe ihn als sein Eigentum betrachtet, es sei eine "Zwangsehe" gewesen.

Der 42-jährige Musiker, mit bürgerlichem Namen Anis Ferchichi, wird seit mehr als fünf Monaten als Zeuge in dem Prozess gegen Abou-Chaker und drei seiner Brüder befragt. Bushido ist auch Nebenkläger.

Mit Wasserflasche und Stuhl attackiert

Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten Straftaten gegen den Musiker vor, nachdem Bushido 2017 die Beziehungen zu dem langjährigen Manager aufgelöst habe. Arafat Abou-Chaker habe dies nicht akzeptieren wollen und eine Millionen-Zahlung sowie die Beteiligung an dessen Musikgeschäften für 15 Jahre gefordert. Bushido sei bedroht, beschimpft, im Januar 2018 in einem Büro eingesperrt und mit Wasserflasche und Stuhl attackiert worden.

Dem 44-jährigen Hauptangeklagten Abou-Chaker werden Beleidigung, versuchte schwere räuberische Erpressung, Freiheitsberaubung, Nötigung und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Die Angeklagten haben sich bislang nicht zu den Vorwürfen geäußert.

Rapper bezweifelt Echtheit von Verträgen

In der Befragung ging es auch um Management-Verträge. Bushido sagte, nach dem ihm vorliegenden Vertrag habe er 30 Prozent seiner Einnahmen abgetreten und dies auch über Jahre in Ordnung gefunden. Doch Abou-Chaker habe dann gesagt: "Wenn ich was mache, krieg ich die Hälfte."

Doch er habe nichts dafür getan. Nur wenn es Streit in der Rapperszene gab, sei er "hineingegrätscht". Es sei gang und gäbe gewesen, dass sich "Hintermänner" zusammensetzten und zum Beispiel finanzielle Entschädigungen aushandelten. Die Künstler hätten das tun müssen, was diese sagten. Und "irgendwann hießen sie dann Manager."

Eine originale, zweite Vertrags-Version habe er nicht, so der Rapper. Seine Unterschrift unter diesem Papier "sieht merklich anders aus", bezweifelte der Rapper die Echtheit.

Bushido hielt sich am Mittwoch nur mit Mühe gerade. "Hexenschuss", antwortete er lakonisch auf die Frage des Richters, was los sei. "Ich wollte nicht durch Abwesenheit glänzen, deshalb bin ich hier", betonte der Musiker, der wieder von Personenschützern bewacht wurde. Auch seine Familie wird seit längerem geschützt. Der Prozess wird am 17. Februar fortgesetzt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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