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Berlin: Betreiber von Flatrate-Bordell muss wegen Ausbeutung in Haft


Prostituierte ausgebeutet
Betreiber von Flatrate-Bordell in Berlin muss in Haft

Von dpa
Aktualisiert am 25.03.2021Lesedauer: 2 Min.
Ein Schild an einem Sexkino in Berlin-Charlottenburg (Symbolbild): In Berlin ist Bordellbetreiber zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden.Vergrößern des BildesEin Schild an einem Sexkino in Berlin-Charlottenburg (Symbolbild): In Berlin ist Bordellbetreiber zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden. (Quelle: Ritter/imago-images-bilder)
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Weil er Prostituierte in seinem Bordell ausgebeutet haben soll, indem er sie nach dem Flatrate-Prinzip hat arbeiten lassen, muss ein Mann nun in Haft. Er hat sich zudem eines weiteren Vergehens schuldig gemacht.

Ein Berliner Bordellbetreiber ist zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht sprach den 55-Jährigen am Mittwoch des sexuellen Missbrauchs einer Jugendlichen sowie des Menschenhandels und der Zuhälterei schuldig. Der Angeklagte, der früher ein Gewerkschafter gewesen sei und sich für Kollegen eingesetzt habe, habe Prostituierte "ausgebeutet wie ein Kapitalist".

Der Mann hatte zuletzt in Berlin-Mariendorf ein Bordell betrieben. Laut Anklage bot er insbesondere Gruppensex nach einem sogenannten Flatrate-Prinzip an. Es seien jeweils mindestens fünf Freier anwesend gewesen, die so lange bleiben und mit so vielen Frauen verkehren durften, wie sie wollten. Sie seien trotz der erschwerenden Umstände nur für ihre Arbeitszeit bezahlt worden. Dem Mann wurden Taten von 2016 bis September 2020 zur Last gelegt.

Frauen mussten 50 Prozent des Lohns abgeben

Der Angeklagte habe drei junge Frauen, die zum Teil noch nicht 21 Jahre alt waren, beherbergt und ausgebeutet, hieß es weiter im Urteil. 50 Prozent ihrer Einnahmen seien in der Tasche des Angeklagten verblieben. Die Frauen hätten zwar selbst entscheiden können, wann sie arbeiten. "Sie hatten Freiraum." Doch der 55-Jährige habe sich der ausbeuterischen Zuhälterei schuldig gemacht.

Zudem habe er in vier Fällen die Dienste einer minderjährigen Prostituierten in Anspruch genommen. Ihm sei das jugendliche Alter der damals 16-Jährigen bekannt gewesen. Der Angeklagte hatte im Wesentlichen gestanden. Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte sich für eine Strafe von unter drei Jahren Haft ausgesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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