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Berlin: Grüne wollen Klimaschutz in Landesverfassung festschreiben


Kritik am Senat
Grüne wollen Klimaschutz in Berliner Verfassung festschreiben

Von dpa, t-online
04.08.2025 - 16:36 UhrLesedauer: 3 Min.
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Werner Graf: Der Fraktionschef soll die Grünen 2026 als Spitzenkandidat in die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus führen. (Quelle: Joerg Carstensen/dpa/dpa-bilder)
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Beim Klimaschutz geht den Berliner Grünen vieles zu langsam. Nun starten sie einen Vorstoß, um dem Thema mehr Gewicht zu verleihen.

Die Berliner Grünen wollen den Klimaschutz als Staatsziel in der Landesverfassung verankern. Die Fraktion will nach der Sommerpause im September einen entsprechenden Antrag ins Abgeordnetenhaus einbringen, wie Fraktionschef Werner Graf ankündigte.

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"An ein solches Ziel müssen sich dann Senat, Bezirke und Behörden auch verpflichtend halten", sagte er im Interview der Deutschen Presse-Agentur. "Auch der Gesetzgeber, also das Parlament, muss dann Klimaschutz als Leitlinie ernst nehmen."

Sollten Gesetze oder Maßnahmen diesem Staatsziel widersprechen, bestünde die Möglichkeit, vor dem Landesverfassungsgericht zu klagen. "Das Landesverfassungsgericht könnte solche Gesetze oder Maßnahmen dann für verfassungswidrig erklären und außer Kraft setzen", erläuterte Graf.

Graf: Schwarz-Rot hält Klimaschutzversprechen nicht

"Unser Ziel ist, dass in Berlin endlich wieder Klimaschutz stattfindet", unterstrich der designierte Spitzenkandidat der Grünen für die Wahl 2026. "Wir haben ja die Situation, dass wir im Augenblick sehen, dass Schwarz-Rot, also dieser Senat aus CDU und SPD, sehr viel beim Klimaschutz versprochen hat, aber wirklich nichts hält."

Das gelte auch für das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel, den Klimaschutz in die Verfassung aufzunehmen. "Wir haben jetzt die Arbeit für sie gemacht und den Antrag vorbereitet. Das heißt, Sie müssen nur noch zustimmen", so Graf.

Die Linke unterstützt die Pläne der Grünen

Die Linksfraktion unterstützt das Vorhaben, wie deren parlamentarischer Geschäftsführer Niklas Schrader auf dpa-Anfrage sagte. Allerdings zeige der Artikel 28 der Landesverfassung, wonach jeder Mensch das Recht auf angemessenen Wohnraum hat und das Land sich für dessen Erhalt insbesondere für Menschen mit geringen Einkommen einsetzt, dass es damit nicht getan sei. "Es braucht vor allem viel öffentlichen Druck und auch den politischen Willen, damit diese Ziele dann auch ernsthaft verfolgt werden und nicht nur auf dem Papier bestehen", sagte Schrader.

Die AfD-Fraktion lehnt Grafs Forderung hingegen rundweg ab. "Was hier verfassungsrechtlich zementiert werden soll, ist ein politischer Irrweg: Die sogenannte Energiewende ist evidenzbasiert gescheitert – technisch, ökonomisch und sozial", erklärte deren klima- und energiepolitischer Sprecher Frank-Christian Hansel. "Wer ausgerechnet diesen Irrweg in die Verfassung schreiben will, betreibt klimaaktivistische Ideologiepolitik mit dem Vorschlaghammer."

"Die Koalition hat alles beim Klimaschutz zurückgefahren", kritisierte Graf mit Blick CDU und SPD, die seinen Vorstoß im Übrigen nicht kommentierten. "Diese Regierung ist mit dem Versprechen gestartet, fünf bis zehn Milliarden Euro über ein Sondervermögen in den Klimaschutz zu investieren. Wegen dieses Versprechens hat sie wirklich alles, was mit Klimaschutz zu tun hatte, aus dem Doppelhaushalt gestrichen. Aber die Kredite für das versprochene Klima-Sondervermögen von bis zu zehn Milliarden Euro wurden nicht aufgenommen."

Grüne wollen Artikel 31 der Berliner Verfassung ergänzen

In der Berliner Verfassung wollen die Grünen konkret den Artikel 31 ergänzen, in dem es bisher in Absatz 1 um die Umwelt und den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen geht. Er soll künftig lauten: "Das Klima, die Umwelt und die natürlichen Lebensgrundlagen stehen unter dem besonderen Schutz des Landes."

Nach dem bestehenden Absatz 2 (Tiere sind als Lebewesen zu achten und vor vermeidbarem Leiden zu schützen) soll nach dem Willen der Fraktion noch ein dritter Absatz eingefügt werden: "Das Land ist in Verantwortung auch für die künftigen Generationen verpflichtet, das Erreichen dieser Ziele durch Gesetzgebung, Verwaltungshandeln und andere Maßnahmen zu gewährleisten."

Verwendete Quellen
  • Mit Informationen der Nachrichtenagentur dpa
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