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Vergewaltigungen in Berlin und Brandenburg: 14 Jahre Haft gefordert


Taten gestanden
14 Jahre Haft für mutmaßlichen Serienvergewaltiger gefordert

Von dpa
14.04.2021Lesedauer: 1 Min.
Gerichtssaal des Landgerichts Berlin: Dem Angeklagten (nicht im Bild) werden unter anderem sechs Vergewaltigungen sowie eine versuchte Vergewaltigung zur Last gelegt.Vergrößern des BildesGerichtssaal des Landgerichts Berlin: Dem Angeklagten (nicht im Bild) werden unter anderem sechs Vergewaltigungen sowie eine versuchte Vergewaltigung zur Last gelegt. (Quelle: Olaf Wagner/Archivbild/imago-images-bilder)
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Eine Serie von Vergewaltigungen hat vergangenen Sommer im Südwesten Berlins für große Verunsicherung gesorgt. Nun soll der mutmaßliche Täter für 14 Jahre hinter Gitter – wenn es nach der Staatsanwaltschaft geht.

Im Prozess um sieben sexuelle Angriffe auf junge Frauen in Berlin und Brandenburg hat die Staatsanwaltschaft auf eine Strafe von 14 Jahren Haft gegen den Angeklagten plädiert. Zudem sei die Anordnung von Sicherungsverwahrung beantragt worden, sagte eine Sprecherin des Landgerichts der Hauptstadt am Mittwoch nach den nicht öffentlichen Plädoyers.

Das Urteil soll am 19. April verkündet werden. Dem 30-Jährigen werden sechs Vergewaltigungen, eine versuchte Vergewaltigung sowie Körperverletzung und versuchte räuberische Erpressung vorgeworfen.

Über Wochen hinweg hatten im Juni und Juli 2020 Meldungen von gewalttätigen Angriffen auf Frauen überwiegend im Berliner Südwesten große Verunsicherung und Besorgnis ausgelöst. Laut Anklage soll der mutmaßliche Serienvergewaltiger sieben junge Frauen im Alter zwischen 14 und 27 Jahren meist auf entlegenen Wegen überfallen haben.

Der Mann soll die Opfer von hinten gepackt, gewürgt, mit einem Schraubendreher oder Messer bedroht, sie in entlegenere Gebiete gezerrt und vergewaltigt haben. In einem Fall hätten Hilferufe der Frau, ihre heftige Gegenwehr und die Anwesenheit eines Campers die Vollendung der Tat verhindert.

Der Angeklagte hatte zu Prozessbeginn vor zwei Monaten gestanden und erklärt, die Vorwürfe seien zutreffend. Die Verteidigung habe auf eine Gesamtstrafe plädiert, die zehn Jahre nicht übersteige, so die Sprecherin. Eine Sicherungsverwahrung nach verbüßter Haft sei aus Sicht der Anwälte nicht anzuordnen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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